Teilzeit und Minijob - In der Elternzeit wieder gleicher Minijob - Erlaubnis nötig?

Hallo zusammen,

ich gehe in 3 Wochen in Mutterschutz und danach Elternzeit.

Ich habe seit Jahren 2 Jobs: Einmal einen Teilzeitjob mit 28 Wochenstunden und einen Minijob mit 10 Wochenstunden.

Für den Teilzeitjob kommt ab dem 1. März eine neue Kollegin für meine Stelle.

In der Elternzeit möchte ich im Minijob weiter arbeiten. Muss ich dafür von meinem Arbeitgeber, bei dem ich den Teilzeitjob habe, um Erlaubnis bitten?

LG

1

Ich habe in meinen Antrag für die Elternzeit beim Hauptarbeitgeber rein geschrieben, dass ich den Nebenjob in der Elternzeit weiterhin ausübe.
Sie haben mir ja schon die Genehmigung gegeben das ich den Nebenjob ausüben darf.

Rechtlich habe ich aber nichts gefunden. Für mein Hauptarbeitgeber war das alles i.O.

2

Nein da die Genehmigung ja bereits vorliegt und du den Job bereits vor der EZ ausübst, brauchst du da keine neue Genehmigung.