Hallo ihr lieben, kann mir bitte jemand helfen wie viele Urlaubstage stehen mir während des Mutterschutzes zu? Aktuell arbeite ich in Teilzeit während der Elternzeit und habe Anspruch auf 1,5 Urlaubstage pro Monat. Bevor ich in Elternzeit gegangen bin, habe ich Vollzeit gearbeitet und hatte einen Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen pro Monat. Zum neuen Mutterschutz werde ich sowohl die Teilzeit als auch die Elternzeit beenden, dadurch lebt doch mein Vollzeitverhältnis wieder auf. Habe ich somit während des Mutterschutzes Anspruch auf 2,5 Urlaubstage pro Monat oder nur 1,5 Tage? Und was ist wenn der Mutterschutz mitten im Monat beginnt, z. b. am 15. eines Monats, wie wird dann der Anspruch berechnet?
Berechnung Urlaubstage Mutterschutz bei Teilzeit in Elternzeit
Da deine Elternzeit dann endet und dein Vollzeitverhältnis wieder beginnt, stehen dir dann auch wieder 2,5 Tage Urlaub pro Monat zu.
Bei dem Beginn während des monats bin ich mir nicht sicher, würde aber vermuten dass dir auch in dem Monat 2,5 Tage zustehen, weil der Urlaub ja nur in vollen Elternzeit Monaten gekürzt werden darf (zumindest bei reiner Elternzeit, ohne Teilzeitarbeit. Dadurch meine Vermutung dass es dann ebenfalls so ist)
Danke für deine Antwort, das ist auch meine Vermutung gewesen
Man hat immer Anspruch auf die kompletten Urlaubstage des Monats, selbst wenn der Mutterschutz nur bis zum z.b. 03.02 geht.
Du hast Anspruch auf den Vollzeiturlaub. Auch in dem Teilmonat in dem der neue Mutterschutz beginnt.
Beginnt der Mutterschutz im laufenden Monat ist der Elternzeitmonat kein voller Kalendermonat. Daher kann für diesen Urlaubsanspruch nicht gekürzt werden. Es kann nur ein Urlaubsanspruch gewährt werden, daher fällt der Teilzeit Urlaubsanspruch weg und wird quasi durch den Vollzeiturlaubsanspruch überlagert. Den Anspruch hättest du ja auch ohne die Teilzeit in Elternzeit für diesen Monate ab Beginn des neuen Mutterschutzes gehabt.
Danke für deine Antwort. Dann müssten mir somit 10 Urlaubstage zustehen, für diese 4 Monate.
Wenn du 30 Tage Jahresurlaubsanspruch hast dann ja