Hallo!
Ich habe aufgrund meiner Tätigkeit ein Teil-BV bekommen. Ich soll meine noch mir erlaubten Tätigkeiten an 2 Tagen pro Woche leisten, arbeite sonst an allen 5 Tagen pro Woche.
Wie verhält es sich mit meinem Urlaubsanspruch? Bleibt dieser für die 5 Tage pro Woche bestehen und ich nehme aber nur an den Tagen Urlaub, an denen ich auch arbeite? Das ist dann ja relativ viel. Oder verringert sich der Urlaubsanspruch wie bei einer normalen Teilzeitstelle, dass nur noch Urlaubsanspruch für 2 Tage pro Woche besteht? Also mal angenommen bei 5 Tagen pro Woche sind es 29 Urlaubstage, dann sind es bei 2 Tagen noch 12 Urlaubstage.
Weiß da jemand Bescheid?
Viele Grüße
Orchi
Teil-BV und Urlaub
1
Da im BV dein Urlaub nicht verfällt darf er auch hier nicht gekürzt oder geändert werden. Du kannst im Rahmen des Teil-BV wie mit einem Dienstplan eingesetzt werden. Daher brauchst du nur an den Tagen Urlaub nehmen an denen du geplant arbeitest. Bei einem vollständigen BV würde der Urlaubsanspruch ja auch erhalten bleiben.
2
Super, vielen Dank für die Antwort!
Viele Grüße
Orchi