Ausbildung - Elternzeit beendet- keine Kündigung ?

Hallo;
Meine beste Freundin hat ein anliegen;
Sie hat 2019 ihre Ausbildung angefangen und wurde im selben Jahr schwanger- 2020 bekam sie das Kind und war seit Februar 2020 in Elternzeit. Die Ausbildung ist vertraglich bis zur Abschlussprüfung im Jahr 2022 befristet- Jetzt ist allerdings die Elternzeit seit dem 01.02.2023 beendet und weder sie noch ihr AG haben sich gemeldet- d.h, weder sie hat eine Kündigung geschrieben, noch der AG. (Sie möchte nicht mehr in dem Beruf einsteigen- die Gründe sind relativ)

Wie sieht es denn rechtlich aus? Muss sie sich trotzdem melden? Ist der Vertrag „abgelaufen“? Einen neuer Vertrag kam nicht zu Stande - da Elternzeit- der Vertrag hat geruht. Was soll sie machen?

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Was für eine Ausbildung? Ausbildungsverträge sind in Deutschland etwas spezieller. Diese enden meist nicht nach einer Frist die zwar als Vertragsende angegeben ist sondern mit Bestehen der Abschlussprüfung. Diese hat hier ja nicht stattgefunden. Nun kann es sein das sich der ruhende Ausbildungsvertrag auf Antrag oder automatisch verlängert oder trotzdem zur Frist ausgelaufen ist.

Wenn sie eh die Ausbildung nicht mehr aufnehmen möchte, sollte sie sich doch trotzdem einfach beim AG melden und genau das Procedere nachfragen.

Wie ist denn ihr Stand seit 1.2.2023 ... sie hat eine krankenversicherungspflicht und sollte zumindest arbeits/ausbildungssuchend gemeldet sein?

Bearbeitet von smokefighter
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Hallo! Danke für deine Antwort.
sie meinte eben, dass sie sich noch nicht bei ihrer KK gemeldet hat. Sie muss es aber doch melden oder? Was heißt das jetzt? Ist da eine Kündigung überhaupt wirksam? Man müsste doch einen neuen Vertrag vereinbaren um diesen dann zu kündigen, oder?

Danke dir

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Das muss sie schnellstens klären...
Hier ist ja offen ob der Vertrag noch läuft oder automatisch zum Fristende ausgelaufen ist...
Kündigen braucht sie nur wenn der Vertrag noch läuft ... das wissen wir nicht da wir die genauen Vertragsmodalitäten nicht kennen.
Hier stellen sich dann mehrere Fragen:
1. Wie ist sie bisher krankenversichert? Familienversichert über die Eltern?
2. Wie lange hat sie Elterngeld bezogen?

Sie ist prinzipiell wenn sie eine Ausbildung mit Vergütung begonnen hat selbst krankenversichert.
Bei einer schulischen Ausbildung ist sie eventuell weiter über die Eltern familienversichert.
In der Elternzeit ist sie kostenfrei selber weiterversichert solange sie einen ruhenden Arbeits/Ausbildungsvertrag hat! bzw solange sie Elterngeld bezieht!

Lief z.b. nun ihr Vertrag in der Elternzeit aus und endete auch ihr Elterngeldbezug dann ist sie ab dem Moment nicht mehr selbst krankenversichert.
Familienversicherung bei den Eltern wäre wieder zu prüfen müsste aber immer beantragt werden, da wäre bei Bedarf bis Ende des 23 Lebensjahres möglich https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/auszubildende/

Die nächste Frage ist ja dann wie ist ihr Kind versichert, das ist prinzipiell bei ihr oder dem Vater familienversichert.
Im Prinzip ist der Vater des Kindes ja unterhaltspflichtig für das Kind und sie... ist sie verheiratet kann sie bei ihm in die Familienversicherung.
Es kann auch bei ihren Eltern in die Familienversicherung wenn diese sie und das Kind momentan finanziell unterhalten.

Da kommt die nächste Frage ins Spiel von was lebt sie momentan?

Es gibt also viele mögliche Konstellationen, der Status sollte aber schnellstens geklärt werden, da ggf rückwirkend Fristen ablaufen um in die jeweilige Versicherung zu wechseln.

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Wieso in schwarz schreiben und Freundinnen erfinden. Ist doch egal, ob es um dich geht oder um jemand anderen.

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Gehts noch? Wenn es um mich gehen würde; hätte ich null Hemmungen, es zu tun! Wenn du nichts hilfreiches zu sagen hast; dann bitte lass es!