Pflegegeld für Kinder als Einkommen

Hallo liebe Leser und Leserinnen,

vor kurzen habe ich Erfahren das in Deutschland nur jenes Pflegegeld für Pflegekinder nicht steuerpflichtig gemäß EstG ist wenn, es direkt vom Jugendamt gezahlt wird. Oder wenn ein freier Träger es ohne Aufschub und ohne Änderung als Zwischenposten vom Jugendamt an die Pflegeeltern weiterleitet.

Wenn aber ein freier Träger das Pflegegeld anders zahlt ist es steuerpflichtig.

Wie würde das von statten gehen ? Muss man sich dann selbstständig melden oder hat man einen Arbeitsvertrag mit den freien Träger ? Und wie wird das versteuert ?

Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen und unser Finanzamt gibt hierzu leider keinerlei Auskunft mit der Begründung, das Sie noch nie von solch einen Fall gehört hätten.

Danke und liebe Grüße

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Bevor ich viel schreibe:

Bist du eine pädagogische Fachkraft?

Nur dann besteht die Möglichkeit, in die Steuerpflicht zu kommen. Die Pflegeformen, die allen anderen offen stehen, sind nicht steuerpflichtig.

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Hallo und Danke für Ihre Antwort,

erst einmal zu Ihrer Frage, Nein ich bin keine pädagogische Fachkraft, ich bin eine nach Paragraph 33 geschulte Person, so wie es das Gesetzt vorschreibt für Pflegeeltern. Nur das ich noch alternative Vorerfahrung in der Sozialpflege habe und auch private Erfahrung.

Ich möchte Ihnen nicht wiedersprechen, jedoch stand mein Post so auf einer Bundesseite (Gedächtnisprotokoll).

LG