Hallo ihr Lieben,
vielleicht kann mir jemand helfen. Ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
Unser Sohn ist am 18.10.2021 geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und mir mein BasisElterngeld im ersten Jahr auszahlen lassen. Am 17.10.2024 fange ich wieder an zu arbeiten. Mein Mann möchte nun auch seine zwei Monate Elternzeit nehmen.
Gerne würden wir diese splitten. Geplant wäre ein Monat im August diesen Jahres (2023), und den anderen Monat im Juni nächsten Jahres (2024).
Im Internet lese ich dass man die zwei Monate ab einem bestimmten Lebensmonat nicht mehr splitten kann sondern am Stück nehmen muss. Sehr verwirrend. Stimmt das?
Wir haben leider viel zu spät Elternzeit für meinen Mann geplant uns somit bleibt uns für die zwei Monate \"nur\" das Elterngeldplus (max.900 Euro).. Nun wollen wir zumindest die zwei Elternzeit Monate von meinem Mann ordentlich einreichen :D
Ich danke Euch herzlich im Voraus ☺️
Elternzeit Vater
Huhu, du musst erstmal Elternzeit vom Elterngeld trennen.
Elternzeit hat dein Mann Anspruch auf 3 Jahre bis zum 7 oder 8 Lebensjahr, dass vergess ich immer.
Er muss die elternzeit und deren Dauer 7 Wochen vor Beginn dem Arbeitgeber mitteilen solange das Kind unter (ich glaube!!!!) 3 Jahre ist!
Und dann gibt es noch das Elterngeld!
Da gibt es eben Basiselterngeld oder elterngeldplus.
2 Basismonate = 4 Elterngeld plus Monate.
Soweit ich weiß, nicht 100 % ig sicher!!!, darf man nur die ersten 14 Monate basiselterngeld nehmen und auch nur in dem Zeitraum splitten bzw. Bezugspausen haben. Ab dem 15 Monat dürfen keine Pausen mehr entstehen.
Wenn dein Mann elterngeld nehmen möchte und es ist nur noch EG plus möglich, muss er auch 4 Monate nehmen.
Er darf aber während der elternzeit 32 Std. Arbeiten.
Ich würde mal versuchen mit der zuständigen Stelle zu sprechen, ich hatte nich eben mit den Zeiten verlesen. Ich wäre mir nicht sicher, ob ihr überhaupt noch elterngeld für deinen Mann bekommt. Euer Kind ist ja schon 16 Monate alt!
"Nach dem 14. Lebensmonat können Sie nur noch ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus bekommen – maximal bis zum 32. Lebensmonat, das heißt: maximal, bis Ihr Kind 2 Jahre und 8 Monate alt ist. Den Bezug dürfen Sie dann nicht mehr unterbrechen. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld beantragt, können Sie sich nach dem 14. Lebensmonat auch abwechseln. Wenn es allerdings nach dem 14. Lebensmonat einen Lebensmonat gibt, in dem Sie beide kein ElterngeldPlus bekommen, dann können Sie danach auch keines mehr bekommen - selbst dann nicht, wenn Sie noch Monate übrig haben."
Ist von der offiziellen Seite kopiert. Hatte mich interessiert! Da du schon seit Oktober 2022 kein Geld nehr bekommst, versteh ich es so, dass die zwei Monate von deinem Mann leider verfallen sind.
Die hättet ihr direkt im Anschluß nehmen müssen.
Dein Mann kann noch 3 Jahre EZ nehmen, EG gibt es keins mehr.
Dein Mann kann seine 3 Jahre Ez nehmen, aber Geld gibt es glaube ich nicht mehr.