Elterngeld und Kleingewerbe anmelden?

Hallo,
ich hoffe mir könnte jemand weiterhelfen und hat evtl Erfahrungen in der Thematik🙈

Meine Tochter ist im November 22 geboren. Ich spiele mit dem Gedanken, während der Elternzeit ein Kleingewerbe anzumelden, um mit meinem Hobby ein bisschen was dazu verdienen zu können, da das was man an Elterngeld bekommt ja leider doch einen Witz ist😪 ich bekomme EG Plus für 22 Monate.

Ich rief schon bei der EG Stelle (Hessen) an um mich zu informieren. Dort sagte man mir, sie brauchen eine Kopie der Gewerbeanmeldung, sowie eine Gewinn und Verlustaufstellung. Soweit in Ordnung. Allerdings konnte man mir keine Auskunft darüber geben bis zu welcher Höhe ich monatlich dazu verdienen dürfte, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird bzw. ich etwas zurückzahlen muss. Das kommt mir ziemlich komisch vor, die müssten doch vor Ort wissen, wie hoch die Summe sein sollte. Es hieß am Telefon, dass Sie mir das erst nach der Elternzeit mitteilen, nachdem ich alle Belege von den letzten Monaten eingereicht habe. Das erscheint mir aber total schwachsinnig, weil wenn ich zu viel verdiene, dann würde ich ja jetzt schon darauf achten nicht so viele Aufträge anzunehmen, ich hoffe man versteht was ich meine und worauf ich hinaus will. Wenn ich vergleichsweise jetzt angestellt in Teilzeit arbeiten würde, dürfte ich ja monatlich die Summe verdienen, die ich vor der Elternzeit netto bekommen habe oder nicht? Warum wird das dann jetzt so kompliziert gestaltet😩



Sorry für den langen Text und danke an diejenigen die bis hierhin gelesen haben, ich hoffe irgend jemand kann mir weiterhelfen und mir noch mal einen Tipp geben🙏

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Ich kann dir zwar zu dem Geldthema nicht weiterhelfen, aber schlag dir gerade am Anfang den Gedanken von „etwas dazuverdienen“ aus dem Kopf.
Ich weiß nicht, was du machen möchtest, aber wenn es etwas mit Handarbeit zutun hat, dann wirst du am Anfang sehr viel Geld investieren müssen, bevor da tatsächlich etwas übrig bleibt. Gerade da ist der Markt einfach so überlaufen und mit all dem was man beachten muss, ist das nicht so eben schnell mal getan.

Du wirst mit einer geringfügigen Beschäftigung mehr verdienen 😉

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Weiss nicht wo dein EG ein Witz ist, du bekommst je nach vorherigem Einkommen bis zur Kappungsgrenze je nach vorigem Einkommen zwischen 65% (vorheriges Einkommen über ca 1200@ Netto und fast 100% bei Einkommen von knapp über 400€ Netto das Einkommen in Form von EG für ein Jahr ersetzt. Nur bei hohem Einkommen wird bei ca 2700€ gekappt und es gibt den maximalen Betrag von 1800€ EG für 12 Monate.
Das du länger zu Hause bleiben möchtest und daher dir nur die Hälfte auszahlen lässt ist ja deine Entscheidung.

Die EG-Stelle kann nicht wissen wieviel du dazuverdienen kannst ohne Auswirkung der Anrechnung, dazu müssten sie dein EG neu mit Beispielwerten berechnen. Dazu hat die EG-Stelle keine Kapazitäten. Es gibt gute EG-Rechner im Netz damit kannst du dich rantasten.

Im EG-Plus bei einem EG unterhalb der Kappungsgrenze (EG-Plus < 900€) ist es so das ein Zuverdienst bis ca 50% des vorherigen Nettoeinkommens (das EG-Netto welches auf deinem EG-Bescheid in der Berechnungsgrundlage steht) sich durch die modifzierte Anrechnung nicht auf dein EG auswirkt.

Genau kannst du das mit den EG-Rechnern nachrechnen -> https://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html oder https://familienportal.de/familienportal/meta/egr

Das anrechenbare Einkommen aus einem Nebengewerbe wird dann aus der EÜR genommen, ist also dein reiner Gewinn. Solange dein Gewinn (Einnahmen aus dem Gewerbe minus Ausgaben, Kosten, Anschaffungskosten) nicht höher als die Hälfte deines vorigen bereinigten Netto-Einkommen ist kommt es nicht zur Reduzierung des EGs.

Bedenke aber das du den Gewinn dann auch versteuern musst, da fällt also auch noch mal etwas vom Gewinn weg.

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Wollte damit nur zum Ausdruck bringen dass ja doch einen Riesen Unterschied macht wenn man vorher jeden Monat 1900€ zur Verfügung hatte und jetzt nur noch 600€. Klar, besser als gar nichts und dankbar bin ich ja auch überhaupt zu bekommen dennoch schadet es ja nicht wenn man sich mit dem Hobby noch etwas dazu verdienen kann🙈

Lieben Dank für die ausführliche Antwort! Dann muss ich mich da noch mal reinfuchsen und mit dem Rechner schauen wo ich da ungefähr lande. Finde das Thema so komplex und blicke nicht wirklich durch 🥲

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wenn du ein Gewerbe anmeldest, brauchst du die Zustimmung deines AG, dir muss klar sein, du Steuerpflichtig wirst und Einkünfte auch bei der Krankenversicherung angegeben werden müssen:


Wie viel darf ein nebengewerbe verdienen?
Kleingewerbetreibende, deren Jahresumsatz (= Summe der umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen) 17.500 Euro pro Jahr nicht übersteigt, gelten als Kleinunternehmer. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder andere Unternehmenssteuern müssen sie nicht zahlen.
Steuer muss vom steuerbüro abgegeben werden. Die 17500 sind der Umsatz nicht dein Einkommen!