Elterngeld Vater / Mutter

Hallo

vielleicht könnt ihr mir weiter helfen

Vater nimmt nach der Geburt ein Jahr Elternzeit erhält und Basis Ehegeld

Mutter erhält Mutterschaftsgeld und geht nach dem Mutterschutz wieder arbeiten

Könnte die Mutter im LM 13 und 14 Basis Elterngeld erhalten?

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Bedenke, das der Vater nur 10 Monate EG bekommt!

Bearbeitet von Mmmhhhooohhh
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Warum bekommt der Vater nur 10 Monate?
Es stehen grundsätzlich immer 12 Monate pro Kind zur Verfügung, beantragen beide, gibt es 2 Monate in Top. Also hat der Vater 1-12 und die Mutter 1-2, sollte das Kind nicht deutlich zu früh kommen. Also nein, im 13 und 14 LM könnte die Mutter kein Basis EG mehr beantragen. Hierzu müsste der Vater zwischendrin EG Plus haben.

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Das ist schlicht falsch.
Beide zusammen bekommen max. 14 Monate Basiselterngeld, wenn jeweils mindestens 2 Monate genommen werden. Die 2 Monate sind bei der Frau durch die Mutterschutzfrist nach der Geburt abgedeckt, sodass der Vater entsprechend 12 Monate nehmen kann. In diesem Fall gäbe es eben keine gemeinsamen Monate, wo also beide gleichzeitig in Elternzeit sind.
Sollte das Kind deutlich früher kommen, sodass sich der Mutterschutz aus 3 Monate verlängert, dann könnte der Vater entsprechend nur noch 11 Monate Basiselterngeld erhalten.
So und so kommt man ohne Überlappung bei den Elternteilen insgesamt so weit, dass das Kind 14 Monate alt ist.

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Wenn die Mutter nur die ersten 2 Monate Mutterschutz hatte, dann wären das ja 2 Monate Basis EG für Sie. Dem Vater blieben damit als normale Basis EG 10 Monate. Wenn er ab Geburt, also parallel zur Mutter EG Bezieht dann ist nach 10 Monaten durch, sonst eben nach dem 12ten Lebensmonat, wenn er erst nach dem Mutterschutz EG bezieht (Mutterschutz kann auch 3 Monate EG bedeuten).



Zu dem Zeitpunkt (Monat 10 bzw 12) haben beide Partner bereits EG bezogen, daher kann einer von beiden den Partnerbonus nehmen. Wer das nimmt müsste denke ich egal sein, aber im Zweifel die zuständige Stelle fragen.

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„Dem Vater blieben damit als normale Basis EG 10 Monate. Wenn er ab Geburt, also parallel zur Mutter EG Bezieht dann ist nach 10 Monaten durch,“

Wie kommst du auf den Unsinn?

Der Vater hat 12 Monate Basiselterngeld!

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Beide gemeinsam haben maximal 14 Monate Basis EG. Wie sie das aufteilen ist egal solange beide EG zu mindestens 2 Monaten nehmen.

Die Mutter wird aufgrund des Mutterschutzes die ersten 2-3 Monate EG nehmen müssen, ich kenne keine anderweitige Regel, lasse mich da aber gern korrigieren. Wenn sie dann nochmal die 2 "Partnermonate" nehmen möchte dann bleiben nur maximal 10 Monate für den Vater, so war es gemeint.
Sorry falls das nicht klar rüberkam.

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Der Zeitraum, in dem die Mutter Mutterschaftsgeld erhält, wird als Basiselterngeld angerechnet. Das können auch mal 3 Monate sein, wenn das Baby entsprechend früher zur Welt kommt.
Damit ist ihr Anspruch auf EG aufgebraucht, wenn der Vater 12 Monate Basis-EG bezieht. Es dürfen ja zusammen nicht mehr als 14 Monate sein.