Hallo,
kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?
Ich habe vor einigen Jahren eine Firma gegründet und einen Kredit von der Bank erhalten (EUR 80.000). Dazu hatte sie eine Grundschuld in dieser Höhe auf meine Immobilie eintragen lassen.
Gleichzeitig hat die Bank mir auch eine Bürgschaft ausgestellt (EUR 70.000), die ich für das Franchise-System brauchte. Dafür hat die Bank keine Sicherheiten beansprucht.
Jetzt ist der Kredit bis auf 9.000 Euro abbezahlt. Ich habe aber kürzlich das Geschäft aufgegeben und noch einige Schulden zu zahlen - kann ich aufgrund weiterer Einkommen auch. Allerdings habe ich die Bank gebeten, die ziemlich hohen Raten 5 Monate lang aussetzen zu lassen, damit ich nicht in Schwierigkeiten komme. Das will die Bank aber nur machen, wenn sie nun die Bürgschaft, die noch nicht in Anspruch genommen wurde, als Zweckerklärung in die Grundschuld, deren Zweck ja schon fast abbezahlt ist, aufnehmen kann.
Ich frage mich jetzt, ob ich das machen soll bzw ob es das wert ist. Was sind die möglichen Nachteile? Dass die Bank schneller vorstrecken kann in meine Immobilie? Dass ich diese nicht mehr anderweitig beleihen kann? Dass ich für 9.000 Euro eine Belastung von 80.000 haben soll?
Andererseits kann sie doch auch ohne Grundschuld vollstrecken, falls ich nicht zahle?
Kann sie die Rückgabe der Grundschuld eigentlich verweigern, sobald ich abgezahlt habe? Oder mir das Konto kündigen, um mich unter Druck zu setzen?
Kennt sich jemand mit dem Thema Grundschuld aus?
Wie du schon vermutest, dient die Grundschuld der einfacheren Vollstreckung. Die Bank hat dadurch eine bessere Sicherheit, als wenn sie dich erst umständlich auf Zahlung vor Gericht verklagen müsste. Zudem enthalten die Verträge in der Regel die Klausel, dass du dich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirfst, also kein Gerichtsverfahren notwendig ist um die Zwangsvollstreckung (Versteigerung) einzuleiten.
Die Grundschuld steht an 1. Stelle im Grundbuch. Du kannst theoretisch noch weitere Grundschulden eintragen lassen. Diese würden jedoch erst nachrangig bedient werden, sodass diese Gläubiger leer ausgehen, falls das Grundstück nicht genug wert ist um alle Forderungen zu bedienen. Wenn das Grundstück nur 80.000 Euro oder etwas mehr wert ist, wird daher kein Gläubiger einer weiteren Beleihung zustimmen, sondern eine andere Sicherheit fordern.
Ja, die Bank kann die Rückgabe verweigern wenn du die Bürgschaft mit aufnimmst. Du müsstest zusätzlich erst die Bürgschaft zurückgeben, damit die Grundschuld gelöscht wird. Soweit ich dich richtig verstehe, brauchst du jedoch die Bürgschaft gar nicht mehr, weil du dein Geschäft aufgegeben hast?
Ob du das machen sollst, musst du wissen. Ich kann die Bank durchaus verstehen. Ein Einkommen ist weggefallen und jetzt wollen sie dafür Ersatz haben. Je nachdem wie viel Resteinkommen du noch hast, ist das Risiko für die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft erheblich gestiegen. Das Geld kann sich die Bank von dir nicht wiederholen, wenn du pleite bist. Daher wollen sie eine weitere Sicherheit.
Hast du der Bank mal vorgeschlagen, die Raten nicht auszusetzen, sondern nur auf einen geringeren Betrag runterzusetzen? Vielleicht ist die Bank bereit, diesen Weg zu gehen.
Alternativ würde ich prüfen, ob du auf die Bürgschaft nicht verzichten kannst und diese zurückgeben.
Bestehen noch durch Bürgschaft gesicherte Forderungen bzw. laufen noch Vertragsverhältnisse, die die Bürgschaft erfordern? Wenn nicht, könnte der Vertrag, der der Übernahme der Bürgschaft zugrunde liegt, ja einfach aufgelöst werden. Solltest du noch durch Bürgschaft abgesicherte geschäftliche Verbindlichkeiten haben, liegt es nahe, dass die Bank für ihre Leistung (Bürgschaft) gerne eine Sicherheit hätte, nachdem du derzeit offensichtlich einen finanziellen Engpass hast und die Inanspruchnahme der Bank als Bürgin durch deine Gläubiger nicht fernliegend erscheint.
Im Zweifel würde ich mich an deiner Stelle rechtlich beraten lassen.