Elterngeldantrag: Krankengeld / Ausklammern

Hallo ihr Lieben,

Vor dem MuSchu habe ich 3 Wochen Schwangerschaftsbedingt Krankengeld bezogen. Kann ich diese Zeit beim Elterngeldantrag ausklammern oder gilt dieses nur für einen vollen Monat also 4 Wochen?

Wenn ja reichen dann die AU‘s oder brauche ich noch eine schriftliche Bestättigung vom FA, dass die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt waren?

Bearbeitet von daisy.15
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Sobald in einem Monat Ausklammerungsgründe vorlagen (und sei es nur für 1 Tag) kann dieser gesamte Monat ausgeklammert werden. Also ja der/die Kalendermonate in denen Krankengeld bezogen wurden können ausgeklammert werden auch wenn nicht der ganze Monat betroffen ist.

Du brauchst eine zusätzliche Bestätigung vom Arzt das die Krankheiten in diesem Zeitraum schwangerschaftsbezogen waren.

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Alles klar. Danke für die Antwort 😊