Wie verfährt man am besten Finanziell mit zweiten Kinderwusnch

Hallo Ihr Lieben,

um auf meine Frage genauer einzugehen beschreib ich Euch gerne meine derzeitige Situation. Ich habe am 06.10.22 ein Kind bekommen, habe 2 Jahre Elternzeit genommen - Elterngeld jedoch auf 1 Jahr da mein Ehemann momentan nochmal eine Ausbildung macht die er voraussichtlich dieses Jahr beenden wird. Das wir noch ein Kind wollen ist klar, die Frage die wir uns stellen wie verfahren wir am Besten finanziell? Ich war vor meiner ersten Schwangerschaft Vollzeit im öffentlichen Dienst beschäftigt. Wenn ich wieder anfange zu arbeiten, habe ich vor nur noch Teilzeit zu arbeiten. Hatte jemand eine ähnliche Situation (ausgeschlossen vom Ehemann) es geht alleine um das Elterngeld wie ich das am besten „hoch“ halten kann. Vielen Dank euch schon mal.

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mit einem Vollzeitjob, oder innerhalb von 14 Monaten wieder entbinden!

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Aber ich hab ja die 2 Jahre Elternzeit genommen, sprich im 2 Jahr steht mir doch nichts zu. Oder ?

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Elterngeld in gleicher Höhe wie beim ersten Kind (+Geschwisterbonus) erhältst Du, wenn zwischen beiden Kindern ca 16 Monate liegen. Mutterschutz fürs neue Kind und maximal 14 Monate Elterngeldbezug kannst Du bei der Berechnung des neuen Elterngeldes ausklammern. Für alle ausgeklammerten Monate werden Monate von vor der Geburt des ersten Kindes herangezogen. Wenn Ihr das plant, solltest Du also die letzten beiden Monate Basiselterngeld splitten.

Je länger beide Geburten auseinander liegen, umso weniger Monate kannst Du ausklammern und umso mehr Monate Deiner aktuellen Elternzeit schlagen mit 0 zu Buche.

Alternativ könnte auch Den n Mann den Löwenanteil des zweiten Elterngeldbezuges übernehmen. Da er jetzt anscheinend nur Ausbildungsgehalt hat, wäre es dann ratsam, dass er erstmal ein ganzes Jahr ausgelernt und mit vollem Gehalt arbeitet.

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Vielen Dank für die Antwort. Wenn man die erste Option in Erwägung ziehen würde, müsste ich dann meine Elternzeit verkürzen? Vg

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Du solltest sie zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Dann erhältst Du den Zuschuss des Arbeitgebers in Höhe Deines ursprünglichen Entgelts.

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Du solltest die letzten 2 Monate Basis-EG-Monate in EG-Plus umwandeln um die maximale Ausklammerungsdauer für die neue EG-Berechnung zu erreichen.
Damit wären 6.10.22 -6.12.23 EG-Bezug und bis Dezember 2023 ausklammerbare Monate. Ohne das EG-Plus kannst du nur bis 6.10.2023 also Oktober ausklammern.

Wenn du schnell schwanger wirst, so dass dein neuer Mutterschutz spätestens am 31.1.2024 beginnt also ET am 13.3.2024
dann würde der komplette Bemessungszeitraum von vor der ersten Elternzeit genommen + Geschwisterbonus... Durch den Geschwisterbonus hättest du wahrscheinlich noch ca 1 Monat Toleranz um inkl diesem auf das selbe EG zu bekommen.

Wenn du nicht so schnell schwanger wirst oder nicht werden willst, gäbe es noch den Trick mit einer Selbständigen Nebenbeschäftigung. Dazu musst du ein Nebengewerbe anmelden z.B. um etwas herzustellen und bei etsy oder ebay zu verkaufen und in 2024 einen geringen Umsatz und Gewinn generieren. Da gibt es rechtlich keine Ober/untergrenze, im Prinzip reichen 1€ Gewinn. Damit musst du zwar eine Steuererklärung einreichen für den Gewinn aber damit hast du Mischeinkünfte. Bei selbstständiger Tätigkeit ist der Bemessungszeitraum nicht mehr die letzten 12 Monate sondern der letzte steuerliche Abrechnungszeitraum der Selbständigkeit. Damit verschiebt sich dein Bemessungszeitraum bei Beginn des Mutterschutzes im Jahr 2024 auf 2021 da 2022/2023 und 2024 jeweils Mutterschaftsgeldbezüge oder EG-Bezug vorlag. Inwieweit das ggf durch die EG-Stelle als missbräuchlich angesehen wird wenn nicht wirklich relevanter Gewinn erwirtschaftet wird ist unklar, bisher gibt es da keine Grenzen.... bei manchen ist das z.b. automatisch durch den Betrieb einer Solar-PV-Anlage passiert und kann natürlich auch nicht von Vorteil sein wenn der Bemessungszeitraum dann nicht passt.