Beschäftigungsverbot vom Fa

Guten Abend zusammen,


Ich hab mal ne frage zwecks BV und Lohnfortzahlung.

Ich bin seit dem 13.02 im BV und habe es auch auf meiner Hauptjob abgeben und bin jetzt auch daheim.
Ich habe immer einen Nebjob gehabt habe bis Mitte Dez. Bei Lidl gearbeitet und weil es dann Zeitlich mit dem Hauptjob nicht mehr weiterging ...arbeite ich seit Janaur 23 in einer Firma .
Nun Hab ich für Januar ca. 150,- bekommen
Und für Februar hab ich ca. 25 Std.
Jetzt hat die Personalabteilung von Nebenjob gesagt durch den BV darf uch auch nicht mehr in der Firma arbeiten.

Nun ist meine Frage..bekomm ich beim Nebenjob auch eine Lohnfortzahlung?
Und wenn ja wieviel ca. ?

Weil durchschnitt von den letzten drei Moanten geht ja nicht weil ich erst seit Januar dabei bin.

Und fließt mein Nebenjob in mein Elterngeld mit ein ?

Meine letzte Schwangerschaft ist 12 Jahre her und damals hatte ich das Mindest Elterngeld .


Dankeschön für die Hilfe ❤️

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Achtung ⚠️ Bin mir nicht 100% sicher, aber....

Aber ja das BV trifft dich auch im Nebenjob, da es ja vom Gyn kommt nicht vom AG selber.
Theoretisch müssten sie dort deinen Lohn auf 13 Wochen bzw. Auf 3 Monate hochrechnen und davon den Durchschnitt nehmen und dir zahlen.

Minijobs werden dem elterngeld zugerechnet.

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Für die Berechnung des BV-Entgelts wird einfach der tatsächliche Zeitraum genommen und ggfs. auf ein Monatsdurchschnittseinkommen hochgerechnet. Bildet der tatsächliche Zeitraum, weil er z.B. zu kurz war nicht den vertraglich vereinbarten Umfang ab dann ist der vertraglich vereinbarte anzunehmen, bzw. der einer vergleichbar eingestellten Person.
"War das Beschäftigungsverhältnis kürzer als drei Monate, ist der Berechnung der tatsächliche Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses zugrunde zu legen."
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html

Der Nebenjob zählt auch als zusätzliches Einkommen in das Elterngeld, neben dem Hauptjobeinkommen.