Hallo,
Ich bin aktuell noch Familienversichert bei der Krankenkasse von meinem Mann.
Bin aktuell auf Arbeitssuche.
Angenommen ich würde zum 01.03 einen Sozialversicherung pflichtige Tätigkeit aufnehmen und dann gleich einen Antrag auf irgendwas stellen bei der KK.
Da ich den Antrag im März stellen würde , wären für den Antrag dann unser Finanzen vom Februar ja relevant.
Wo ich ja noch famielienversichert war und einen Härtefall hätten.
Oder habe ich da einen Denkfehler?
Zudem würde ich eine andere KK wählen als die von meinem Mann.
Danke im voraus für hilfreiche Antworten.
Wäre es ein Härtefall?
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Kommt darauf an, welche Härtefallregelung du meinst. Allgemein gilt aber das Haushaltseinkommen als Berechnungsgrundlage für die Berechnung.
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Ich hatte sowas ähnliches im Herbst. Härtefallantrag für eine Zahnkrone, Arbeitsbeginn voraussichtlich kurz danach. Habe extra nachgefragt, tatsächlich kann die KK da noch später Geld zurückfordern, wenn sich die Situation so zeitnah ändert.
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Meinst du Härtefallregelung wegen Zahnersatz? Da ist dein Status zum Eingliederungszeitpunkt entscheidend, wird ggf auch rückwirkend betrachtet bzw korrigiert.