ALG II Bezieher / Anspruch auf Elterngeld?

Hallo!

Eine Bekannte von mir hat eine bereits 9 Monate alte Tochter und mir gestern erzählt, das sie ihr Elterngeld gar nicht erst beantragt hatte, da sie online gelesen hatte und strikt davon ausgegangen ist, das es eh auf ihr ALG II angerechnet wird. Sie ist schon etwas länger arbeitslos. Ihre Tochter wird schon bald bereits 10 Monate.

Weiß da jemand was und kann helfen? Sollte sie es nicht mehr beantragen oder hat sie doch Anspruch auf einen Freibetrag?
Kontaktiert die Behörde sie noch oder ähnliches? Bin da auch recht ratlos.

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Wieso sollten die Behörden sie kontaktieren, als Hallo du bekommst noch Geld von uns?? Seit wann verschenkt der Staat an nicht fragende.

Wer etwas möchte, muss selbst aktiv werden. Die Elterngeldberatung kann da sicherlich weiter helfen. Wieso sie das nicht schon vor 10 Monaten in Anspruch genommen hat, bleibt mir ein Rätsel

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Sie hat recht, wird als Einnahme voll angerechnet.

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Hallo

Sie hätte es beantragen müssen. Es wäre vorrangig vorm AlgII gekommen. Da sie schon länger Arbeitslos ist, hätte sie nur 300 Euro bekommen, die voll auf das Alg II angerechnet werden. Es gibt nur einen Freibetrag, wenn sie vorher gearbeitet hat.

Bearbeitet von Puschel74
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Das war auch mein Gedanke.

Und wenn es Vorrang hat:
Hätte sie es beantragen müssen? Könnte jetzt evtl das Jobcenter kommen und das ja eigentlich von denen zu viel gezahlte Geld zurück fordern?

Das wären noch ergänzende Punkte, die mir in der Situation Sorgen machen würden.

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Ja! Das hätte sie. Ja, das Jobcenter kann es zurückverfolgen. Sie hatbja Geld zu Unrecht erhalten.
Sie bekommt aber das Geld für die 10 Monate nicht nachgeahmt. Nur 4. Dann muss sie den Rest im Raten abbezahlen.

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Sie wird das komplette EG dann zurückzahlen müssen. Denn sie hat ja das Alg II zu Unrecht erhalten.

Bearbeitet von Puschel74
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Wieso hat sie Geld zu Unrecht erhalten? Sie hat nichts weiter erhalten. Lebte weiterhin von ihren Leistungen, wie bisher auch.

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Nein. Sie hätte EG beantragen müssen. Dann hätte sie das weniger an Alg II bekommen! Das EG hat Vorrang, genauso wie Unterhalt etc.
Sie wird das zu Unrecht erhaltene AlgII für 10 Monate zurückzahlen müssen.

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Ja da hat sie höchstwahrscheinlich ein Problem wenn das erstmla auffliegt, da sie keinen Anspruch mehr hat das ganze Ekterngeld für 10 Monate zurück zu bekommen. Rückwirkend werden ( ich glaube) nur 3 Monate bezahlt.

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Und sie muss trotzdem für 10 Monate AlgII zurückzahlen!

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Wieso ein Problem? Versteh ich jetzt nicht. Problem, das was auffliegt?

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Wenn Sie ALG II beantragt, muss sie a) Elterngeld beantragen, damit das Jobcenter/der Staat schon mal um den Betrag "leichter" ist UND b) Unterhalt vom Kindsvater, damit auch da nochmal die Staatskasse entlastet wird. Wenn sie dann noch immer ihren Grundbedarf nicht abdecken kann, dann bekommt sie die DIFFERENZ als ALG II.

Wenn sie den Antrag zum ALG II ausfüllt, wird sie gefragt, ob sie Unterhalt bekommt, sonstige Zahlungen und es gibt auch einen Wisch, den sie dem Kindsvater weiterreichen muss. Verschweigt sie da was oder kümmert sich nicht um den Unterhalt, kann es sehr teuer für sie enden. Bei meiner Bekannten hat das Jobcenter 7 Jahre später eine Rückforderung gebracht für zu unrecht bezahlte Leistungen.

Was hat der Kindsvater damit zu tun?
Er ist zu 50% "schuld" daran, dass sie Unterstützung braucht und nicht arbeiten kann. Genauso ist er zu 50% "schuld" dran, dass sie bedürftig ist, weil er ihr und dem Kind keinen gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt zahlt. Zum Kinder bekommen gehören immer zwei...

Bearbeitet von vorblida
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Kind ist ja schon 10 Monate alt. Somit hat sie 10 Monate zu Unrecht schon Geld bezogen. Sie wird es zurückzahlen müssen.

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Warum Elterngeld beantragen, auch wenn unterm Strich die gleich Summe aufs Konto kommt? Weil jemand im ALG-Bezug dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muß und das zu Recht. Geht mit Baby nicht, deshalb gibt es Elterngeld. Und später vielleicht doch mal einen Job, Eigenverantwortung? Schwierig, so viel Papierkram? Ja nun, dazu sollte Mensch schon bereit sein, wenn das Leben von der Gesellschaft alimentiert wird. Das Geld fällt ja nicht vom Himmel, sondern muß erwirtschaftet werden von denen, die teilweise in echt harten Jobs arbeiten und sich dafür nicht zu schade sind. Ist aber nur meine Meinung...

Bearbeitet von momsche
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Wenn deine Freundin alg 2 bezieht ist sie dazu verpflichtet das Elterngeld zu beantragen da die Krankenkasse in dieser Zeit des Elterngeld Anspruches die Krankenversicherung für Mutter und Kind zahlt anstatt dem Amt

Einzig und allein steht ihr kein mitterschaftsgeöd zu
Elterngeld wird komplett angerechnet die Differenz zwischen Elterngeld und Mindeststandards zahlt dann das Amt plus Kindergeld

Aber normal hätte der Sachbearbeiter sofern sie Krankenkasse aufklären müssen
Da eine Aufrechnung stattfindet wer was und wie viel zahlen muss

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Soweit ich weiß, wird das Jobcenter deine Bekannte auffordern, das Elterngeld zu beantragen. Und ja, es wird angerechnet, ebenso wie das Kindergeld.