Hallo Mädels,
wir haben das "Dilemma", dass wir beide Mischeinkünfte haben und somit das Kalenderjahr 2022 für die EG Berechnung herhalten muss.
Anhand unserer Lohnabrechnungen und gewerblichen Einnahmen, wissen wir ja ungefähr, was uns blüht. Aber eben nur ungefähr.
Können wir den ELTERNZEITantrag beim AG einreichen, obwohl wir die endgültige Höhe des ELTERNGELDES noch nicht wissen?
Schneiden wir uns da irgendwie ins eigene Fleisch oder sind das so oder so zwei paar Stiefel und können unabhängig von einander laufen?
Vielleicht können mir hier ein paar erfahrene Häsinnen Rückmeldung geben. Ist unser erstes Kind
Danke schon mal 😊
ElternZEITantrag beim AG einreichen bevor die Höhe des ElternGELDs klar ist ?!
Guten Morgen, das eine hat mit dem anderen eigentlich nichts zu tun. Du könntest auch Elternzeit anmelden, ohne Elterngeld zu beantragen. Für Elternzeit hast du ja auch eine Anmelde-Frist von mindestens 7 Wochen vorher. Wenn du also direkt nach Mutterschutz Elternzeit nehmen willst, dann musst du das ohnehin anmelden, bevor du das Elterngeld hast. Letzteren Antrag kann man erst nach Geburt mit der Geburtsurkunde machen, die in der Regel ein paar Wochen benötigt.
Ja, danke. Klingt logisch. Und genau, anschließend an den MuSchu möchte ich in Elternzeit. Mein Mann Lebensmonat 1 und 9. Bin mir noch nicht sicher ob EG plus auf mehr Monate oder Basiselterngeld und für die restlichen Monate bei Seite legen...
Denkst dran, dass du automatisch im 1 undd 2. Lebensmonat Elterngeld "beziehst", aber das mit deinem Mutterschutzgeld (?, heißt das so) verrechnet wird!
EG und Ez haben nichts miteinander zu tun.
Ja, das ist gut. Danke.
Falls ihr feststellt, dass ihr mit dem EG nicht zurecht kommt könnte ihr ja auch in der Elternzeit arbeiten und dann einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit stellen.