Beschäftigungsverbot zurückziehen?

Hallo,

nach langer Diskussion mit meiner Frauenärztin- hat mir der Betriebsarzt ein Beschäftigungsverbot erteilt.
Gründe: Schilddrüsenunterfunktion, starke Rückenschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Schwindel, Psyche… und und und (Arbeite in einer Psychiatrie).

Ich also heute die Dame der Gefährdungsbeurteilung angerufen- war so aufgeregt, hab vergessen die Hälfte zu nennen. Habe dann meinen Vorgesetzten angerufen und ihm das telefonisch mitgeteilt (ich muss sagen ich bin seit Beginn der Schwangerschaft krankgeschrieben 10ssw jetzt) und hätte mich ohne BV weiter krankschreiben lassen.
Der klang nicht so begeistert- möchte das ich erstmal das Attest usw. dorthin schicken und er möchte es prüfen. Was meint er damit - will er das zurückziehen lassen?
#schwitz

So steht das im Attest drin;
spreche ich gemäß § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz mit Wirkung vom 02.2023
ein ärztliches Beschäftigungsverbot aus, da Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet sind.
Das Beschäftigungsverbot gilt voraussichtlich bis zum Ende der Schwangerschaft.
Das BV bezieht sich auf jede Tätigkeit <- was ist damit gemeint ?

Kann jemand helfen?

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Er kann, wenn er möchte, es überprüfen lassen. Mehr nicht. Solange bist du raus.

Du musst ihm auch die Gründe nicht nennen. Alles, was ihn anzugehen hat, steht in dem Attest.

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Damit ist gemeint, daß du bis zim Ende der Ss nicht mehr arbeiten musst.

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Man muss ja nicht alles aufzählen.

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Bearbeitet von Inaktiv
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Natürlich kann sie es austellen mit den Begründungen des Betriebsarztes

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