Fragen zum Thema Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen,
ich hätte ein paar Fragen zum Thema Beschäftigungsverbot.

1. Wenn man ein (ärztliches) BV hat und krank wird, muss man sich dann krankmelden und dem Arbeitgeber Bescheid geben? Da ja Krankschreibung vor BV geht.
2. Was ist wenn man ins Krankenhaus muss, zählt das dann als Krank oder greift da noch das BV?
3. Darf man verreisen wenn man ein ärztliches BV hat?
4. Kann mein Mann Kind krank nehmen, obwohl ich im BV bin, hier natürlich vorausgesetzt, dass es mir auch so schlecht geht das ich die Betreuung nicht übernehmen könnte? Oder müsste ich mich dazu auch krankschreiben lassen?

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Hey.
Ich glaube wenn du im BV bist und krank wirst, dass du dich nicht krankmelden musst, da du sowieso nicht einplant bist aufgrund des BV.

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Bei wem und warum willst du dich krank melden?

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Eine Krankmeldung während des BVs ist unüblich bzw hat wenig praktische Relevanz . Einzige Ausnahme: stationärer Aufenthalt… falls man längerfristig ins KH muss ist man automatisch AU und kann dann auch aus der Lohnfortzahlung rausfallen. AU geht vor BV.

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Hallo,

eine AU ist einem BV vorzuziehen, denn im BV kannst du nur sein, wenn du gesund bist. Von daher muss man eine AU den Arbeitgeber melden. Bei längerer Krankheit kannst du auch mit einem BV ins Krankengeld rutschen. Du darfst durch ein BV nicht schlechter gestellt werden als nicht schwangere Mitarbeiterinnen, aber auch nicht besser.

Ein BV ist kein Urlaub und da du im BV Urlausanspruch erwirtschaftest muss du im BV für Reisen auch Urlaub nehmen. Auch hier gilt der Grundsatz ein BV darf dich nicht benachteiligen, aber auch nicht bevorzugen. Die Frage ist wie der Arbeitgeber es kontrollieren will. Aber rechtlich muss man auch im BV Urlaub nehmen.

Bei Kinderkrank scheiden sich etwas die rechtlichen Auffassungen.

LG