EG: Kinderkrankengeld im Bemessungszeitraum

Hallo ihr,

für die Berechnung meines Elterngeldes fließen ja leider Entgeltersatzleistungen wie das Kinderkrankengeld unfairerweise nicht mit ein. Mein Sohn war im Bemessungszeitraum wirklich lange und andauern krank. Nun reduziert sich mein Anspruch auf Elterngeld für das 2. Kind recht drastisch.
Wie kann ich dieses Dilemma wohl umgehen? Ich war über den gesamten Zeitraum noch in Elternteilzeit.

War jemand hier auch in dieser Situation?

Danke euch!
Liebe Grüße

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Wenn du doch in Ez warst, warum dann ein Kinderkrankenschein?

Bearbeitet von Puschel74
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Hallo,
also ich war in Elternteilzeit, habe in Teilzeit gearbeitet (30 h).

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Ach so, ok

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Gar nicht, in der Ziet hast du keine Abgeben bezahlt, ergo wird es niht berechnet, waren doch aber im Höchstfall 20 Tage

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Verstehe ich.
Leider waren es insgesamt 50 Krankentage, an denen ich meinen Kleinen betreuen musste. In einem Monat habe ich tatsächlich nur 1/3 meines üblichen Gehalts auf dem Lohnzettel stehen. :(

Bearbeitet von Fragemama123
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50 Kindkranktage in einem Jahr? Hat dein Mann nie Kindkrank gemacht? Was hat dein AG dazu gesagt?!

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Hatte die Erkrankung des Kindes Bezug zu Corona?
"Abweichend von Satz 2 bleiben auf Antrag bei der Ermittlung des Einkommens für die Zeit vom 1. März 2020 bis zum Ablauf des 23. September 2022 auch solche Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person aufgrund der COVID-19-Pandemie ein geringeres Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatte und dies glaubhaft machen kann." Da fällt dann jeder Monat raus in dem das mindestens 1 Tag zutraf..... da es sehr unspezifisch formuliert wurde sind hier sämtliche Betreungssituationen (geschlossene Kita/Schule etc + Coronaquarantäne usw betroffen)

Ansonsten ist da leider vom Gesetzgeber nichts für Kindkranktage vorgesehen....

Wieviele Tage bzw Kalendermonate betrifft das denn, das es sich so stark auswirkt?

Von wann bis wann hattest du EG bezogen in der Elternzeit?

Es gebe noch die Möglichkeit einer selbstständigen Tätigkeit, du verkaufst nicht zufällig paar selbstgenähte oder gebastelte Sachen über Etsy oder Ebay und brauchst dafür ein Kleingewerbe. Bei Mischeinkünften verschiebt sich der Bemessungszeitraum um jeweils Kalenderjahre....

Bearbeitet von smokefighter
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Danke für deine Antwort!
Ja, es hing tatsächlich auch mit Corona zusammen, mindestens 2 Monate.
In den Herbstmonaten hatte es besonders starke Auswirkungen. Insgesamt waren es leider 50 Kinderkranktage über die 12 Monate verteilt. Während meiner Teilzeitbeschäftigung hatte ich kein EG mehr bezogen, sondern nur in den ersten 12 Lebensmonaten meines 1. Kindes.

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Fällt in den Bemessungszeitraum für das neue Elterngeld in einem Monat bis zum 23. September 2022 auch nur ein Tag Kinderkrankengeld in einem Kalendermonat! aufgrund einer Coronamassnahme -> Isolationspflicht, Verdacht auf Corona, Betretungsverbot Kita/Schule wegen Erkältungssymptomen, aufgrund von Kontakt zu Corona(personen), selber Corona, usw) dann ist das eine Einkommensminderung für diesen Monat und du kannst diesen Monat ausklammern und mit einem früheren ersetzen.

Die 12 Monate EG-Bezug werden auch ausgeklammert. Jetzt müssen wir schauen wann dein Bemessungszweitraum ist ... 12 vollständige Kalendermonate vor dem neuen Mutterschutz... und ob solche Monate dann da rein fallen. Alle Monate die du ausklammern kannst werden dann mit früheren ersetzt...eventuell kommst du dann mit einigen Monaten wieder bis vor die EZ/Mutterschutz des vorherigen Kindes...

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