Verzicht auf Versorgungsausgleich, was passiert mit Kindererziehungszeit

Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich hier jemand aus....
Ich habe leider keine Ahnung, da ich selbst nicht verheiratet bin/war.

Eine Freundin hat damals bei ihrer Scheidung 2015, nach 7 Jahren Ehe auf den Versorgungsausgleich verzichtet (ja, war vielleicht nicht ganz so clever, aber lässt sich nun schlecht ändern...)
Wie wirkt sich dies nun auf die Kindererziehungszeit aus? Geht diese auch verloren oder bleibt es bei der Mutter, da diese hauptsächlich das Kind erzogen/betreut hat? (Kind ist 2009 geboren)

Wir hoffen jemand hat etwas Ahnung und kann uns aufklären. Sie hat zwar einen Beratungstermin, aber der ist leider noch sehr lange hin....

Wäre toll wenn jemand helfen kann #herzlich

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Mein Mann hat sich auch mit Verzicht auf Versorgungsausgleich scheiden lassen in seiner 1. Ehe, die Kindererziehungszeit blieb bei seiner Ex. Die hatten sie ihr damals zugeordnet und deshalb hat sie sie auch behalten. Wurde die Zeit deiner Freundin damals ebenfalls formell zugeordnet? Falls nicht, kann man das nachholen meine ich.

Und eigentlich kann man ja nur dann auf den Versorgungsausgleich verzichten, wenn davon auszugehen ist, dass keiner echte Nachteile davon hat, also die Einkommenssituation etwa gleich ist und die meiste Zeit auch war. Falls da also keiner bei der Prüfung geschlampt hat, kann es so schlinm nicht gewesen sein für sie mit dem Verzicht.

Bearbeitet von Imalya
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Die Zeiten werden automatisch der Mutter zugeordnet, da davon ausgegangen wird, dass diese sich hauptsächlich um die Erziehung gekümmert hat.
Deshalb ist es so wichtig, dass Väter die hauptsächlich in Elternzeit sind, sich zeitnah um die Beantragung kümmern.