Hallo,
Ich hoffe ich bekomme hier eine Antwort. Und zwar folgende Sachlage. Im Juni kommt unser 2. Kind zur Welt. Letztes Jahr habe ich ein Kleingewerbe angemeldet. Jetzt ist es ja eigentlich so dass ich meinen Bemessungszeitraum für das Elterngeld beim 2. Kind verschieben kann, vor der Geburt des 1. Kindes, damit ich wieder volles Elterngeld erhalte.
Jetzt hatten wir in der Einnahmen Überschuss Rechnung vom letzten Kalenderjahr negativ Einkommen unterm strich. Funktioniert das dann trotzdem noch?!
Ich hoffe man versteht es ihr mit kann jemand helfen 🙏🏻
Vielen Dank schonmal! Grüße
Elterngeld mit Mischeinkünften
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Man kann den Bemessungszeitraum nicht "verschieben", sondern nur max. 14 Monate für die Berechnung ausklammern, in denen man Elterngeld für das erste Kind bezogen hat.
Bei Mischeinkünften ist ja das letzte Kalenderjahr zu Berechnung relevant, hast du im letzten Kalenderjahr noch Elterngeld für dein erstes Kind bezogen? Welche Monate? EG Basis oder Plus?
Da du von Mischeinkünften sprichst gehe ich davon aus, dass du letztes Jahr auch als Angestelle zusätzlich gearbeitet hast? Teilzeit in Elternzeit oder außerhalb der Elternzeit?