Bezahlung als Ärztin im Teil-Beschäftigungsverbot

Liebe Menschen,
ich arbeite als Ärztin im Krankenhaus und aktuell in der 13. SSW.
Seit Februar mache ich keine Dienste mehr und arbeite also "normal" im Frühdienst.
Dafür bekommen wir eine Dienstausfallpauschale zusätzlich zum Grundgehalt in Höhe der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft.

Die Dienste werde regelhaft mit zwei Monate Verzögerung ausgezahlt, die Dienste die man z.B im Dezember gemacht hat, werden erst im Februar ausgezahlt.

Nun meine Frage: Müsste ich nicht ab Februar die zusätzliche Dienstausfallpauschale bekommen UND zusätzlich die geleisteten Dienste im Dezember ausgezahlt bekommen?
Weil zu Anfang der Zeit im Unternehmen hat man ja auch zwei Monate Dienste geleistet ohne, dass diese am Ende des Monats bezahlt wurden.

Über eure Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.

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Da es sich um eine Leistung handelt, die du im Dezember erarbeitet hast, muss sie dir noch ausgezahlt werden.

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Hallo,
ja, meiner Meinung nach müsstest du im Februar und März die Dienste, die du Dezember und Januar geleistet hat, ausgezahlt bekommen.
Wann die Dienstausfallpauschale ausgezahlt wird, ist mir nicht klar. Wird sie in dem Monat gezahlt, in dem du den Dienst nicht leisten konntest (Februar), oder evtl. auch mit zwei Monaten Verzögerung (also ggf. erst im April)?
Da könntest du bei deinem Arbeitgeber evtl. nochmal nachhören.
LG

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Vielen Dank für eure Rückmeldungen :)