Elternzeit/ Änträge etc.

Hey ihr Lieben,

ich bin das erste Mal schwanger und habe keine Erfahrung.

Wann spätestens muss ich Elternzeit beantragen und wie lange darf man Elternzeit nehmen?
Im Internet steht 7 Wochen vorher - ab wann beginnt denn die Elternzeit mit der Geburt ?

Ich habe gelesen, man ist 6 Wochen vor der Geburt im Beschäftigungsverbot- bedeutet also 1 Woche vor dem Beschäftigungsverbot spätestens Elternzeit anmelden ????
Gibt es für die Anmeldung extra so ein Formular ?
Dann hab ich gelesen 8 Wochen Beschäftigungsverbot nach der Geburt, gilt das nur wenn man keine Elternzeit haben möchte ? Weil wenn man in Elternzeit ist, ist man ja irgendwo in BV.

Welche Anträge muss ich noch beachten? Und Anmeldefristen.


Tut mir leid für die viele Fragen.. :-(

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Deine Elternzeit beginnt im Anschluss an den gesetzlichen Mutterschutz. Daher kannst Du sie auch erst nach der Geburt anmelden. Hier wird oft geschrieben "spätestens eine Woche nach der Geburt", aber das stimmt nur, wenn das Kind am ET oder danach kommt. Kommt das Kind früher wird das, was vom vorgeburtlichen Mutterschutz fehlt, nach der Geburt drangehängt.

Jedes Elternteil hat Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Da da der Mutterschutz aber wieder mit reingerechnet wird, endet die Elternzeit, wenn man die drei Jahre am Stück nimmt, am Tag vor dem dritten Geburtstag des Kindes.

Einen Vordruck gibt es nicht, die Anmeldung kann formlos mit einem Einzeiler erfolgen.

Wenn Dein Partner Elternzeit ab Geburt nehmen möchte, muss er spätestens sieben Wochen vor dem errechneten ET anmelden. Am besten mit einer Formulierung wie "melde ich x Lebensmonate Elternzeit ab der Geburt meines Kindes, voraussichtlicher Entbindungstermin xx.xx an."

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Man ist 6 Wochen vor geburt im Mutterschutz - nicht beschäftigungsverbot.
8 Wochen nach der geburt ebenfalls.
Dann startet die elternzeit, die auch kein beschäftigungsverbot ist, denn hier darfst du bis zu 32 Stunden die Woche arbeiten.
Nennt sich teilzeit in Elternzeit und hat den Vorteil, dass die Teilzeit eben zeitlich begrenzt ist.

Bitte bedenke, dass elternzeit nicht gleichzusetzen ist mit elterngeld.
Man kann 3 Jahre elternzeit nehmen, bekommt aber keine 3 Jahre elterngeld. Deswegen eben auch die Option der teilzeit in elternzeit.

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Glückwunsch!
Es gibt 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach Mutterschutz (BV ist was anderes). Mehr Mehrlingsschwangerschaften sind die Zeiten länger, habe ich gerade nicht im Kopf, müsstest du nachsehen, wenn das für dich zutrifft.
Wenn du möchtest, darfst du aber in den 6 Wochen vor der Geburt noch arbeiten. In den 8 Wochen danach nicht.
Die Elternzeit muss man 7 Wochen vor Beginn beim AG anmelden. Das bedeutet, in der Woche nach der Geburt (da die Elternzeit nach dem Mutterschutz beginnt).
Elternzeit kann man für maximal 3 Jahre nehmen, Elterngeld ist unabhängig davon. Basis Elterngeld gibt es für maximal 12 Monate (plus 2 Monate, wenn der Partner diese nimmt), Elterngeld Plus doppelt so lange. Beantragt werden kann Elterngeld erst nach der Geburt. Man kann (und sollte) aber vorher alles schon mal vorbereiten. Dafür gibt es Formulare.
Elternzeit kann man prinzipiell formlos anmelden. Viele AG haben aber auch Formulare dafür, da solltest du dich erkundigen.
Kindergeld musst du dann nach der Geburt noch beantragen.
LG
N.