Gehalt im Beschäftigungsverbot bzw. bei Mutterschutz gerechter Stelle

Ich brauch mal dringend eure Hilfe.

Ich arbeite in einer großen Uniklinik, vor meiner Schwangerschaft auf einer Intensivstation. Durch die Schwangerschaft bin ich ins Büro versetzt worden und werde demnach ja gleich bezahlt wie im Beschäftigungsverbot.

Jetzt habe ich das erste Gehalt demnach bekommen, aber ich glaube es ist zu wenig. Es müsste ja so sein, dass es der Durchschnitt der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft sein. Also samt Schichtzuschläge für sonn- und Feiertagsarbeit und auch dem Zuschlag für den Nachtdienst oder nicht?

Wenn ich das jetzt richtig sehe, haven sie mir nur mein Grundgehalt mit Pflege- und Intensivzulage. Also komplett ohne die Schichtzuschläge. Das macht nämlich einen Riesen Unterschied. Oder vertue ich mich da gerade gewaltig?

Und noch eine andere Frage. Seit Januar zahlt mein Arbeitgeber eine extra Zulage für Mitarbeiter auf der Intensivstation. Ich weiß ich arbeite dort nicht mehr, aber wäre diese Stelle sicher laut Mutterschutz würde ich das ja. Mir darf durch die Versetzung ins Büro ja kein Nachteil entstehen, deswegen würde ich sagen mir steht dieser Zuschlag von 300€ auch zu.

Ich hoffe man kann mich verstehen und jemand kennt sich aus.
Bin gerade leider auf 180, weil ich schon mal Probleme mit der Bezahlung hatte und das ein Riesen Theater und Aufwand war, weil keiner sich zuständig gefühlt hat, bis ich den Personalrat eingeschaltet hatte.

1

Du bekommst jetzt das durchschnittliche abgerechnete Gehalt der 3 Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft. siehe https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__18.html -> Berechnung -> https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html

Das heisst inklusive sämtlicher Zulagen und Zuschläge. Einzig steuerfreie Zuschläge werden dadurch steuerpflichtig und damit wird das Netto geringfügig weniger, dafür fließen diese damit aber in die EG-Berechnung mit ein und erhöhen dein Elterngeld.

Hattest du in dem Zeitraum die extra 300€-Zulage bereits bekommen dann zählt diese durch den Referenzzeitraum direkt mit rein.
Gab es diese erst später und wird den anderen weiterhin gewährt ist es eine dauerhafte Verdiensterhöhung und muss auch in die Berechnung einfließen.

2

Danke für die Antwort. Dann lag ich ja richtig, dass sie uns zu wenig zahlen. Schreibe jetzt direkt eine Geltendmachung wegen der Zuschläge.
Die 300€ zahlen sie erst seit Januar, bzw werden dann irgendwann rückwirkend gezahlt, denn noch sind sie bei niemandem. Die werden dann fest jeden Monat bezahlt, man soll damit Personal werben bzw. binden. Aber dann weiß ich Bescheid, dass ich das im Auge behalte und wenn sie meinen Kollegen auf Station gezahlt werden ich auch noch mal einen genauen Blick auf meine Abrechnung werfe und es sonst auch geltend mache.

Wir haben glaub ich so gut wie keine steuerfreien Zuschläge, aber wenn ist das ja nur mehr als gut für das Elterngeld.