Hallo,
Ich hatte bereits vor kurzem von den Problemen mit meiner Arbeitgeberin erzählt, die sich nicht an das Mutterschutzgesetz hält.
Hier nochmal der Link zum Beitrag:
https://www.urbia.de/forum/28/5756395/41976204
Nachdem ich nun 6 Wochen krank geschrieben war, meine Frauenärztin mir aber kein Beschäftigungsverbot aussprechen wollte, habe ich dieses letztendlich von meinem Hausarzt bekommen um mich und das Baby erst mal aus dieser Situation raus zu holen.
Wäre ich nicht Schwanger hätte meine Chefin schon längst meine Kündigung auf dem Tisch. Nur würde ich mir da schwanger wegen Elterngeld, etc natürlich ins eigene Fleisch schreiben, daher kommt das aktuell nicht in Frage.
An für sich dachte ich danach mein Problem hätte sich gelöst, ich würde durch das BV bis Mutterschutz meinen vollen Lohn bekommen und könnte meine Kündigung nach der Elternzeit einreichen und gut ist.
Nun ging die ganze Sache aber leider so weiter, dass meine Chefin meinen Lohn nich vollständig ausgezahlt hat, mit der Begründung ich würde ja Krankengeld ab jetzt bekommen. Was natürlich so nicht stimmt, mein BV habe ich direkt nach Ablauf der 6 Wochen bekommen. Ich stand auch im Kontakt mit ihr, aber mehr als ein „sie überlegt es sich mal und zahlt vielleicht ab nächstem Monat“ habe ich hin ihr nicht bekommen.
Nun weiß ich nicht wie ich dagegen vorgehen soll. Gibt es Stellen an die ich mich wenden kann, die helfen oder wo ich sie melden kann? Online finde ich dazu nichts und einen Anwalt um meinen Lohn einzuklagen kann ich mir natürlich nicht leisten. Der Teil meines Lohns den ich bekommen habe reicht nicht mal um alle Fixkosten zu decken.
Ich konnte online zu dem Thema nicht wirklich viel finden, außer dass man den Lohn einklagen kann.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. 🙏🏻
Arbeitgeber kürzt Lohn
Grundsätzlich geht die AU vor dem BV. Sprich wenn du weiter AU bist wie die letzten 6 Wochen fällst du dennoch ins Krankengeld.
Bist du denn jetzt wieder arbeitsfähig, liegt der Grund warum du die letzten 6 Wochen krank warst jetzt nicht mehr vor? Das ist die Frage, die deine behandelnden Ärzte beurteilen müssen.
Selber überlegen kann sich das der AG natürlich nicht, er kann aber natürlich um Überprüfung des BV bitten wenn er nicht denkt, dass du wieder arbeitsfähig wärst.
Krankgeschrieben war ich nur die 6 Wochen in denen einem der volle Lohn zusteht. Danach habe ich mit meinem Arzt bewusst entschieden ins BV zu gehen, statt einer Krankschreibung. Die Frage ist nur wie ich zu meinem Recht und meinem Gehalt komme
Puh! Also zu erst einmal... das Verhalten von deiner Chefin ist absolut unprofessionell. Sie scheint von der Marterie keine Ahnung zu haben. Aber! Auch bei jedem Arbeitgeber der Ahnung hat, würden da die Alarmglocken klingen! Zufällig genau nach der 6 Wochen Frist nicht mehr AU und dann auch direkt im Anschluss das BV vom Hausarzt! Jeder professionelle Arbeitgeber würde da einen Überprüfungsantrag anstoßen. Ich gehe aber stark davon aus dass deine Chefin nicht den leisesten Schimmer über diese Möglichkeit hat. Deswegen: Ab zu dem Deinem zuständigen Amtsgericht und einen Beratungshilfeschein beantragen um dich gegen das Verhalten deines Arbeitgebers zu wehren.
Sozialgericht ist doch umsonst
Das ist aber kein Fall für das Sozialgericht, sondern das Arbeitsgericht und da zahlt in der 1. Instanz jeder seine Anwaltskosten selbst.
@TE: je nach Gehalt hast du Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Den Schein dafür bekommst du beim Amtsgericht und kannst damit zum Anwalt. Der Anwalt kostet dich damit nur 15 Euro.
Wenn du es ohne Anwalt versuchen willst: einmal schriftlich mit Nachweis und mit Fristsetzung zur Zahlung auffordern. Wenn nicht gezahlt wird, ab mit Arbeitsvertrag und allen Unterlagen zum Arbeitsgericht. Dort beim Pförtner oder der Poststelle Bescheid geben, dass du Klage ohne Anwalt einreichen willst. Nennt sich offiziell "Klage zu Protokoll der Geschäftsstelle diktieren".
Dann machen die das in einfacher Form für dich. Vertreten musst du dich im Anschluss aber selbst.
Du musst als erstes deinen Arbeitgeber schriftlich(!) auffordern, die das Gehalt zu bezahlen.
Danach gehst du zum Amtsgericht und holst dir einen Beratungshilfeschein.
Damit kannst du zu einem Anwalt.
Oder du gehst selbst zum Arbeitsgericht und schilderst dort, dass du keinen Lohn bekommen hast und die Mitarbeiter dort formulieren das für dich.
Wie sicher bist du dir, dass das BV einer Überprüfung standhält? Oder hat HA dir ein gefälligkeits-BV ausgestellt?
Du solltest dich darauf einstellen, dass, wenn es zum Rechtsstreit kommt und deine Chefin ebenfalls einen Anwalt einschaltet, der ihr dieses Überprüfung nahe legen wird.
Lass dich rechtlich beraten. Erkundige dich, wie du in deiner Stadt Unterstützung bekommst. Hier gibt es z. B. keinen Beratungsschein sondern die Öra.
Mal abseits von allem anderen: hol dir eine Rechtsschutzversicherung! Die hilft dir für den aktuellen Fall nicht mehr, aber so wie der ag klingt, kann ja noch mehr kommen, zb Kündigung nach Ablauf der Elternzeit. Also hol das am besten nach.
VG und alles Gute!