Immobilienbesitz mit Mutter

Hallo zusammen,

Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus.
Und zwar möchte meine Mutter gern ihr altes Haus verkaufen und ein neues erwerben. Ich soll dabei schon zu 1/4 ins Grundbuch miteingetragen werden.

Hat das irgendwelche steuerlichen Konsequenzen für mich?
Die Kosten rund ums Haus wie Grundsteuer u.ä. trägt weiterhin sie allein.

Danke schonmal

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Kann man notariell regeln

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Das ist mir klar.
Die Frage wäre nur, was müssen wir regeln.

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Deine Mutter schenkt dir 1/4 des Werts des Hauses. Wenn dieser Wert über 400 T€ liegt, zahlst du Schenkungssteuer.

Wenn ihr das Haus innerhalb von 10 Jahren verkauft und du es nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt hast, unterliegt der Gewinn der Spekulationssteuer.

Kauft sie alleine das Haus und du erbst es dann, dann könnte es sein, dass du Erbschaftssteuer zahlst, wenn der Freibetrag von 400T€ überschritten wird.

Bearbeitet von Steuerlieschen
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Ich glaube nicht, dass es als Schenkung gilt wenn die Mutter beim Kauf der Immobilie direkt die Tochter mit 25% als Eigentümerin mit ins Grundbuch lässt. Ist das wirklich so?

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Ja, ist so.

Ein Teil unseres Hauses war "geschenkt", bzw. früher ausgezahltes Erbe oder wie auch immer man es nennen mag, Rest haben wir abgekauft.

Das Finanzamt kam direkt mit dem Fragebogen zur Schenkungssteuer um die Ecke. Darin wurde der Hauswert anhand grober Parameter geschätzt (Baujahr, Bodenrichtwert, Art des Mauerwerks, Art und Alter der Heizung, Art der Fenster, Art und Alter des Dachs, wann zuletzt kernsaniert,...)

Wir lagen Stand damals unter dem Freibetrag, da wir das ältere Haus im Kuhdorf de facto unbewohnbar übernommen hatten 😉

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Wenn Du den Kaufvertrag schon mit unterschreibst, Deine Mutter also zu 3/4 Anteil und Du zu 1/4 Anteil Miteigentümer werden, bist Du auf jeden Fall mit Steuerschuldner zu 1/4,was die Grunderwerbssteuer betrifft. Wie sich das verhält, wenn Deine Mutter dann aber den gesamten Kaufpreis alleine zahlt, also Deinen Anteil mit , das weiß ich nicht. Kann sein, dass dann doch schenkungssteuer anfällt. Da wäre die Frage, wie das denn auffallen soll, dem Verkäufer ist es ja humpe, ob das Geld von einer finanzierenden Bank oder als Gestückel oder nur von 1 Käufer insgesamt ankommt. Vermutlich dann eher nicht.
VG 004

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Grunderwerbssteuer fällt zwar an, es ist dem Finanzamt aber herzlich egal, wer das zahlt. ALLE Beteiligten am Kaufvertrag können diese Steuer zahlen (auch der Verkäufer). Näheres muss der Kaufvertrag regeln. Es ist also durchaus möglich, dass deine Mutter das allein zahlt, dass muß aber so im Kaufvertrag stehen.

Die Grundsteuer zahlt derjenige, der im Haus wohnt. Wenn nur deine Mutter in dem Haus wohnt, dann zahlt sie auch zu 100% die Grundsteuer. Die Grundsteuer zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Schenkungssteuer könnte anfallen. Aber selbst bei den Immobilienpreisen wird das schwer. Du hast als Kind einen Freibetrag von 400.000€ und bekommst „nur“ 25% einer Immobilie geschenkt. Der Wert der Immobilie müsste also 1,6 Millionen überschreiten. Aber klar, je nach Wohnort und Größe wäre es schon möglich…

Bearbeitet von kati543
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"Grunderwerbssteuer fällt zwar an, es ist dem Finanzamt aber herzlich egal, wer das zahlt. ALLE Beteiligten am Kaufvertrag können diese Steuer zahlen (auch der Verkäufer)." Da wäre ich aber vorsichtig, denn dann steht garantiert eine Prüfung nach dem GwG im Raum... Aber hier gerade nicht zur Debatte ;-)

Grundsteuer läuft doch über die Gemeinde (zumindest bei uns) . Schuldner ist der Eigentümer, und der bekommt den Abgabenbescheid, und zwar an seine Meldeanschrift. Die muss nicht das bewohnte Haus sein. Aber hier ist es denke ich tatsächlich egal, wer bezahlt. Man sollte jedoch direkt mit der Kommune kommunizieren, wer den Bescheid bekommen soll, wenn es mehrere Miteigentümer gibt.

Sollte die Mutter aber zahlungsunfähig werden im Laufe der Zeit, würde sicherlich die TE als Miteigentümerin in die Pflicht genommen werden. Aber ich glaube, das war jetzt garnicht die Frage.

@TE: Du kannst auch mal überlegen, ob Ihr eine GbR gründet, statt privat zu kaufen. Dann hat sich das mit der Frage nach der Schenkungssteuer erledigt, es sei denn, ein Steuerfachuser hier sagt was anderes.

VG 004

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Na Vorsicht wem du hier Geldwäsche unterstellst: Die Grunderwerbssteuer kann grundsätzlich von allen Beteiligten eines Kaufvertrages gezahlt werden. Sowohl von den Käufern, als auch von den Verkäufern. Die Mutter ist einer der Käufer.

§ 13 Nr. 1 GrEStG

Liest du dir das Gesetz durch, wirst du feststellen, dass es durchaus die Option gibt, dass der Verkäufer die Grunderwerbsteuer zahlt.

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