Eigentumserwerb in Ehe - nur ein Partner Eigentümer?

Hallo zusammen,

mein Mann hat ein wenig Geld geerbt und wir überlegen nun, eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen. Da mein Mann auch einiges mehr verdient als ich und ich auch kaum was zum Eigenkapital beitragen kann, hat uns unser Bankberater in einem ersten Termin empfohlen, dass mein Mann alleine finanziert und die Immobilie / Wohnung dann auch alleine kauft.
Hat von euch jemand Erfahrung damit, wie das in einer Ehe läuft und ob das sinnvoll ist?

Bearbeitet von daslieschen84
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Hallo,

ja, das ist korrekt so.
Auch in einer Ehe ist das sinnvoll.
Oder andersrum : du würdest sicher erst deinem Mann die Hälfte schenken ?
wenn nein, warum denn nicht ?

DU hast doch nicht geerbt.

freundliche Grüsse Werner

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Ich finde das gar nicht sinnvoll.
Der Mann kann ja von seinem Erbe alleine eine Wohnung kaufen, die er vermietet. Das Erbe also dauerhaft getrennt halten vom Ehevermögen.

Was aus meiner Sicht nicht geht ist das Abbezahlen einer Immobilie die nur einem gehört aus dem ehelichen Haushaltsnettoeinkommen.

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Würde ich nicht machen. Die Probleme, die damit auftreten kannst du regelmäßig hier im Unterforum, im Partnerschaftsunterforum oder Haushalt und Wohnenunterforum nachlesen. Fast immer gibt es Streit über die Höhe der Miete des einen an den anderen Partner und wer sich wie an welchen Kosten beteiligen muss.
Wenn ihr Kinder haben wollt, oder schon Kinder von Ex-Partnern vorhanden sind, wird es ganz kompliziert und ihr solltet euch für Erbthemen unbedingt rechtlich beraten lassen.

In eurem Fall würde ich eine prozentuale Aufteilung bevorzugen. Du wirst ja sicherlich einen Teil des Kredites ebenfalls abzahlen, oder? Dann könntet ihr euch entsprechend eurer Anteile im Gundbuch eintragen lassen. Habt ihr schon Kinder? Wenn ja und du arbeitest nur Teilzeit, bedenkt dass du nur deswegen Teilzeit arbeitest, damit dein Mann Vollzeit arbeiten kann. In dem Fall sollte dein Anteil im Grundbuch entsprechend erhöht werden.

PS: Ein Bankberater führt keine Rechtsberatung durch und kann nur sagen, was er aus Sicht der Bank für sinnvoll hält. Ob das auch für euch rechtlich sinnvoll ist, dazu berät er nicht. Macht daher bitte nicht alles, nur weil der Bankberater es vorschlägt. Das Thema ist vielschichtig.

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Kinder haben wir keine, wie befinden uns aber aktuell in Kinderwunschbehandlung. Da wir Selbstzahler sind, geht da auch einiges drauf.
Mein Mann kann in etwa die Hälfte als Eigenkapital aufbringen. Die monatlichen Raten können wir aufteilen, wobei ich da auch nicht ganz 50 % zahlen könnte.
Vielleicht macht da eine rechtliche Beratung tatsächlich Sinn.

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Auf jeden Fall solltet ihr verschiedene Möglichkeiten durchdenken, bevor ihr den Vorschlag des Bankberaters annehmt. In der Theorie mag der Vorschlag sinnvoll klingen, aber in der Praxis bleibt immer ein Nachteil, der beim Partner liegt, der keinen Anteil erwirbt.

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Ihr solltet euch auf jeden Fall beraten lassen. Ich würde es nicht machen gar nicht im Grundbuch zu stehen. Vor allem wenn ich perspektivisch die Wohnung nicht zu gleichen Teilen mit abbezahlen kann, weil ich wegen Kinderbetreuung weniger verdiene als der Ehepartner. Denn auch für eine Mietwohnung würde ich dann weniger bezahlen als er.

Wenn dein Mann wirklich 50% EK mitbringt könnte es ggf. auch eine Lösung sein, dass ihm 50% der Immobilie allein gehören und die anderen 50% gehören euch beiden. Sprich: er steht mit 75% in Grundbuch, du mit 25%.

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Man kann aber auch anders festhalten, dass ein Partner das EK alleine gestellt hat und kann regeln, dass bei einem Verlauf wegen Scheidung o.ä. ein entsprechender Ausgleich stattfinden muss.

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Jo, dafür ist echt kein geringerer Grundbuchanteil notwendig.

Und wenn sie Zugewinngemeinschaft haben, dann wird das Erbe ja sowieso vom Zugewinn wieder rausgerechnet.

Beispiel: Kaufpreis der Immobilie 300.000, Eigenkapital 100.000 wird komplett von Mann durch Erbe geleistet. Wert der Immobilie bei Scheidung 500.000. Die 100.000 aus Erbschaft werden aus der Zugewinnrechnung ausgenommen und würden bei Verkauf der Immobilie, Auszahlung auch berücksichtigt werden.

Man könnte evtl. vertraglich noch regeln, dass ein Teil der zukünftigen Wertsteigerung der Immobilie nicht in den Zugewinn einfließt.

Aber für meinen Mann und mich wäre das keine Option gewesen, alles so genau aufzuteilen. Uns hat es gereicht, dass er trotz 50/50-Eintragung im Grundbuch das gestellte Eigenkapital durch Erbe (ohne Wertsteigerung) im Falle einer Scheidung wiederkriegt. Und das sieht ja die Zugewinngemeinschaft sowieso vor, so dass es für uns keine Extra-Regelung brauchte.

Bearbeitet von nurmut
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Wenn ihr selbst die Wohnung/Haus bewohnen wollt oder plant, würde ich mich nicht darauf einlassen. Und auch sonst wäre ich sehr vorsichtig, damit man dann nicht doch indirekt mitfinanziert, aber nichts davon hat im Falle der Trennung.

Mein Mann und ich waren in einer ähnlichen Situation. Wir haben eine vermietete Eigentumswohnung gekauft, möchten dort aber irgendwann mal selbst eventuell einziehen. Das Eigenkapital stammte fast komplett von meinem Mann durch eine Erbschaft. Die Zahlung der Raten haben wir aus dem Familieneinkommen bestritten (inzwischen abgezahlt). Aktuelle Reparaturen, Hausgeld usw. werden auch aus dem Familieneinkommen bestritten. Umgekehrt fließt die Miete komplett ins Haushaltseinkommen ein.

Niemals hätte ich zugestimmt, nicht im Grundbuch zu stehen (50/50). Wir leben in der Standard-Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung würde daher sein Erbe, das ins Eigenkapital der Immobilie geflossen ist auch vom Zugewinn rausgerechnet werden, ist für ihn also nicht verloren, sondern würde er dann wieder "zurückkriegen". Daher hätte ich auch nicht einem geringeren Anteil im Grundbuch aufgrund der Eigenkapitalsituation zugestimmt.

Ich hätte auch nichts davon gehalten, dass er die Immobilie alleine finanziert. Das Geld hätte im Familieneinkommen gefehlt und ich hätte indirekt doch für die Finanzierung mitgezahlt, indem er weniger als vorher zum Familieneinkommen beigetragen hätte.

Ich glaube, selbst wenn es ein reines Investitionsobjekt gewesen wäre, bei dem Kredit und laufende Kosten aus den Mieteinnahmen dauerhaft finanziert worden wären, hätten wir das nicht rein über ihn laufen lassen. Wir haben unsere Finanzen nicht strikt getrennt, wir wirtschaften gemeinsam und da jeder nach seinen Möglichkeiten seinen Teil fair beiträgt (nicht nur finanziell, sondern auch bezüglich Mental Load, Carearbeit usw.), gibt es kein Rumgerechne und Abgrenzung. Jeder behält sich ein bisschen Taschengeld für Spielereien (gleicher Betrag) und der Rest aller Einkünfte wird komplett zusammengeschmissen und davon auch alles bezahlt.

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Goldene Regel in der Ehe. Nie für etwas bezahlen was dir hinterher nicht gehört. Dein Partner muss den Kreditvertrag alleine unterschreiben.