Steuererklärung - Nachlasskosten

Ich habe die Einkommensteuererklärung angefangen (elster online) und mir stellen sich dazu Fragen. Könnte jemand fachkundig helfen?

Nachlassverbindlichkeiten können eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn sie höher sind als der Wert des Nachlasses. Wo trage ich den Wert des Nachlasses denn ein? Ist damit der bereinigte Nachlass gemeint, also abzgl Schulden? Oder gibt man das garnicht an?

Zudem gab es einen Grundstücksverkauf 2022. Das Grundstück war im Eigentum seit 1999. Muss dafür die Anlage SO ausgefüllt werden? Meiner Meinung nach ist der Verkauf nicht anzugeben...

Danke und viele Grüße, 004

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Das Erbe an sich trägst du nirgends eins. Nur den Wert der das Erbe übersteigt bei den Ausgaben.

Das Grundstück kommt es aus der Erbmasse oder war es vorher bereits in deinem Besitz? Davon hängt es nämlich ab ob es steuerfrei ist oder nicht (Stichwort: Spekulationsfrist).

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Hallo! Danke für Deine Antwort. Wo trage ich denn den Nachlass ein, weißt Du das?

Die 2. Frage war irreführende, sorry. Hat nichts mit dem Nachlass zu tun und war vorher schon mir. Seit 99, oder 97. Habe dieses Grundstück 22 verkauft und auch 22 den Kaufpreis erhalten.

VG 004

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Ich habe vergessen zu erwähnen, dass alle Bestattungskosten von meinem Konto ausgeglichen wurden, nicht aus dem Nachlass.