in die Kammer/ Versorgungswerk eintreten

Hallo,
Einige von euch sind ja auch in Berufen wo es eine Kammer gibt und ein entsprechendes versorgungswerk.
Jetzt ist es bei mir so:
Ich bin Dipl. Ing(FH) Fachbereich
Innenarchitektur.
Ich arbeite dieses Jahr seit 13 Jahren und das auf reiner Angestelltenbasis.
Ich hab mich am Anfang nicht eintragen lassen, weil ich lange nicht wusste ob ich den Job wirklich mein Leben lang machen will.
Mein Job jetzt macht mir aber unheimlich Spaß! Aber auch hier, mein Chef arbeitet vll. Noch 10- 12 Jahre, ich muss noch 27 Jahre ran.
Jobs in Bereich Innenarchitektur gibt es hier in der Region eher selten. Wir möchten hier aber nicht weg, ewig pendeln möchte ich nicht.
Ob ich mich selbstständig machen will, keine Ahnung! Mal denk ich ja, mal eher nicht. Ich bin nicht so die Rampensau, die man eigentlich sein müsste. Und ich hab das gefühl mit würde die Energie fehlen. ( hab dazu zwei kleine kinder, beide unter 4jahre).
Also keine Ahnung ob ich vll. Doch nochmal umschule.

Jetzt bin ich gerade in der Gedankenmühle:
- Sollte ich mich noch in die Kammer inkl. Versorgungswerk eintragen lassen? Ich find nicht wirklich hilfreiche Tipps. Klar die Kammer sagt ja, ich hab aber durchaus auch schon Artikel gefunden, dass die Kammern auch nicht mehr genug Rücklageb haben.

- Jetzt über die Selbstständigkeit nachdenken? Ich werd 40 dieses Jahr. Wenn, dann muss man ja auch irgendwann mal anfangen.
Oder erst wenn die Kids z.b. beide in der Schule sind?

- wirklich selbstständig machen ? Was neues? Oder eher das Gespräch suchen um Partner zu werden?

- wo erkundigt man sich, was es sonst noch gibt und was in der Region wo man ist gesucht wird? Stumpf stellenausschreibungen lesen?

Vll. Hat ja eine/ einer von euch ähnlich Erfahrungen gemacht und Gedanken dazu gehabt! Vll. Kann man es auch einfach auf andere Jobs runterbrechen.
Ich würde mich über ein bisschen input freuen, einfach um die Gedanken zu sortieren.

Liebe Grüße,

Bearbeitet von Wastun123
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Ich bin Ärztin und bin dadurch im Versorgungswerk versichert, muss mich aber bei jedem Jobwechsel wieder neu von der Rentenversicherungspflucht befreien lassen, sonst Falle ich automatisch wieder in die gesetzliche Rentenversicherung.
Da ich 5 Kinder habe, habe ich mich bewusst nicht selbständig gemacht, da mir das Risiko einer eigenen Praxis mit den Kindern zu groß gewesen wäre. Da musst du dich aber nochmal selber beraten lassen, wie es bei euch so ist.

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Ich bin Dipl-Ing (FH) und in der Kammer und dem Versorgungswerk obwohl ich nur eine architektennahe Tätigkeit habe. Bin ebenfalls immer schon im Angestelltenverhältnis.
Wenn ich auf meinen Rentenbescheid schaue, dann wird mir klar, dass das absolut richtig so ist. Ich bin damit super happy und hoffe ich werde nicht irgendwann rausgeschmissen.

Wenn ich mich nicht irre kannst du ja dann auch alle Beträge, die du bisher in die deutsche Rentenkasse eingezahlt hast auf das Versorgungswerk übertragen lassen.

Beraten kann dich das Versorgungswerk direkt.

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Die Kannerzugehörigkeit und Mitgliedschaft im Versorgungswerk hat ja gar nichts mit der Selbstständigkeit zu tun. Daher kann ich diese Verbindung in deinem Beitrag nicht ganz nachvollziehen

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Das sind eher zwei Themen zusammen gemixt. Das stimmt schon, mir ist bewusst, dass ich nichtvselbstständig sein muss um in die Kammer einzutreten.
Aber wenn mein Chef aufhört, könnte es durchaus sein, dass ich hier in der Gegend keinen passenden Arbeitgeber mehr bekomme. Dann muss ich entweder was anderes macheb, pendeln oder eben selbstständig werden. Hier gibt es meistens die berühmten Einzelgänger.
Weiß auch noch nicht so richtig. Wenn ich dann nämlich nicht mehr in dem Beruf arbeite, dann werd ich dich auch ausgeschlossen oder,? Ich denke ein Anruf beim versorgungswerk wäre nicht schlecht! 27 Jahre sind ja dich noch eine ordentliche Zeit!
Danke für deinen input!

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Wie gesagt, es ist auch möglich in der Kammer und dem Versorgungswerk zu bleiben wenn man nur noch eine „architektennahe“ Tätigkeit ausführt. Ist bei mir auch so. Genauer gerne per PN.

Ich kenne auch Innenarchitekten, die z.b. als Kundenberatern bei Bauträgern arbeiten o.ä. die trotzdem in der Kammer bleiben können.

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Ich bin als Rechtsanwältin pflichtversichert im Versorgungswerk, d.h. ich konnte mir nicht aussuchen, ob ich dort einzahle oder nicht. Ich konnte nur die dann doppelte Verbeitragung in der gesetzlichen Rentenversicherung abwählen.

Mittlerweile bin ich Syndikusrechtsanwältin in einem Unternehmen und müsste nicht mehr einzahlen, wenn ich die Syndikuszulassung nicht beantragt hätte. Ich habe es aber, wie fast alle, trotzdem gemacht. Die Rente des Versorgungswerks liegt deutlich über der Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der einzige Nachteil ist, dass ich als Rentner später den Arbeitgeberbeitrag der Krankenversicherung alleine tragen muss, da ich gesetzlich krankenversichert bin. Das ist aber immer noch weniger als der Unterschied zwischen gesetzlicher Rente und Rente aus dem Versorgungswerk.

Bei dir scheint es an den Jobs zu hängen, daher ist die Situation vielleicht eine andere. Wenn du für dich abschätzen kannst, dass du auch zukünftig die Voraussetzungen erfüllst, würde ich persönlich immer das Versorgungswerk wählen. Wenn du ständig hin und her wechselst, solltest du überlegen, ob nicht auch ein Topf reicht. Du kannst auch mit der gesetzlichen Rentenversicherung eine gute Absicherung erreichen, wenn du gut verdienst, freiwillig mehr zahlst oder dich zusätzlich privat absicherst.

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Spannend, das mit der Krankenversicherung wusste ich gar nicht. Bin auch freiwillig gesetzlich versichert.

Weiterer Nachteil: Kindererziehungszeiten gelten anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht als Beitragszeiten. Habe nur ein Kind und war nur 1 Jahr raus, daher fällt das bei mir nicht ins Gewicht.

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Mein Mann und ich sind auch beide in einer Kammer, wir haben die 3 Punkte die es für 1 Kind gibt ihm übertragen, er bekommt auch noch was für 1 Jahr Zivildienst und hat neben dem Studium ein paar Monate rentenversicherungspflichtig gearbeitet. Die 4 fehlenden Monate zahlen wir dann privat ein, damit kommt er auf die Mindestzeit von 5 Jahren und bekommt trotzdem ein wenig aus der Rentenversicherung - nur als Überlegung, vielleicht lohnt sich das bei euch auch.

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Ob du als Angestellte ins Versorgungswerk kommst, hängt vom Bundesland ab. Ich bin seit ca. 16 Jahren im Versorgungswerk.

Die Hochrechnungen liegen deutlich über der gesetzlichen Rente.

Allerdings sinken die Erträge auch… könnte noch weiter runter gehen.

Ich hatte ähnliche Bedenken, ob es sich rechnet.
Derzeit sieht alles gut aus. Super ist die enthaltene BU und die Tatsache, dass es eine Waisenrente gibt.

Falls das Versorgungswerk in Schieflage gerät, befürchte ich, dass es keine Lobby gibt. Kein Mensch wird sich (politisch) um altersarme Architekten kümmern.

Zu Bedenken ist noch, dass du die Krankenkassenbeiträge in der Rente alleine zahlst. Bei der gesetzlichen ist es ja wie im Berufsleben nur die Hälfte + Zusatzbeitrag.

Fazit aus meiner Sicht? Lohnt sich , hat aber ein ganz kleines Magengrummeln.

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"Falls das Versorgungswerk in Schieflage gerät, befürchte ich, dass es keine Lobby gibt. Kein Mensch wird sich (politisch) um altersarme Architekten kümmern."

Gibt es Versorgungswerke, die in der Vergangenheit in Schieflage geraten sind? Als Anwalt kann man sich ja nicht aussuchen, ob man einzahlt oder nicht. Man muss einzahlen.
Allerdings sind die Versorgungswerke stark reglementiert und dürfen nur in vergleichsweise sichere Anlagen investieren. Das schützt bis zu einem gewissen Grad. Zumindest wir Juristen haben zudem das Glück, im Bundestag genug andere Juristen sitzen zu haben, sodass wir eine gute Lobby haben. Das kam uns in der Vergangenheit bei anderen Sachen bereits zu Gute.