Hey.
Ich hoffe das Forum ,,Finanzen und Beruf“ trifft es hier. Wollte das nicht ins Schwangerschaft Forum posten.
Und zwar ist mein errechneter Entbindungstermin am 12.09.23 und ich arbeite seit November 2022. Von September 2022 - November 2022 habe ich ALG1 bekommen, da ich 2 Monate arbeitslos war.
Nun habe ich gelesen, dass der Bemessungszeitraum fürs Elterngeld 12 Monate vor der Geburt ist. Da ich aber ja nur 10 Monate vor der Geburt gearbeitet habe und nicht 12, habe ich nun Angst noch mehr finanzielle Einbußen zu haben. Ich habe sowieso schon nur 1400€ netto monatlich raus, also kein so hohes Elterngeld.
Wisst ihr wie das gehandhabt wird? Oder spielt das keine Rolle und ich bekomme trotzdem mein volles Elterngeld, als wenn ich 12 Monate gearbeitet hätte.
Ich war nicht gewollt arbeitslos sondern weil der Betrieb finanziell das Personal nicht mehr stemmen konnte. Gott sei dank habe ich schnell was neues gefunden.
Im Internet habe ich nichts auf meine Frage gefunden, deswegen frage ich hier.
Danke schonmal für antworten 😊
2 Monate im Bemessungszeitraum (für Elterngeld) ALG1
Der Bemessubgszeitraum ist bei den Müttern die 12 Monate vor dem Monat in dem der Mutterschutz vor der Geburt beginnt.
Soweit ich weiß, zählen die Monate mit ALG als 0
Also wenn du 1400 für 10 Monate verdient hast in dem Zeitraum (aber wie gesagt vor Mutterschutz, nicht vor Geburt, außer du hattest keinen), dann zählen auch nur 14000€ für die Berechnung
Der Bemessungszeitraum ist August 2022 bis Juli 2023.
ALG wird nicht mitberechnet, in den Monaten Sept22 und Nov 22 wird also nur das Gehalt mitberechnet, das du aktiv erarbeitet hast. Okt 22 sind komplett 0 Euro.
Hattest du im Aug22 noch normales Gehalt oder Kurzarbeitergeld (weil du schreibst der Firma ging es nicht gut)?
Richtig, das zählt mit 0 rein.
Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, in den entsprechenden Monaten hattest du keinen Lohn bekommen, also wird das auch mit 0 für Elterngeld berücksichtigt.