Krankentagegeld und Elterngeld

Hallo an alle,

Ich sehe im Elterngeld-Dschungel nicht ganz durch und bräuche mal Erfahrungen oder Schwarmwissen.

Ich bin selbstständig und erwarte mein erstes Kind. Mutterschaftsgeld steht mir als Selbstständige nicht zu. Also habe ich eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, mit dem Ziel den Mutterschutz über versorgt zu sein, bis ich Elterngeld beziehen kann. Der Papa ist Arbeitnehmer.

Unsere Idee war es, dass ich die ersten 5 Monate Elternzeit nehme und dann der Papa 5 Monate, während ich von zu Hause aus arbeite. Den Rest teilen wir auf mit ElterngeldPlus.

Man sagte mir nun in der Elterngeldstelle (aber ganz sicher war man sich nicht), dass die Monate nach der Entbindung, in denen ich Krankentagegeld erhalte, mir als volle Basiselterngeld-Monate abgezogen werden. Auch wenn ich gar kein Geld vom Staat erhalte. Ich bin vollkommen fassungslos, weil schließlich habe ich meine KTG-Versicherung doch privat abgeschlossen und bezahlt. Mein Ziel war es eigentlich erst ab dem 3. Monat EG zu beantragen und die ersten beiden Monate vom KTG zu leben. Aber es scheint, dass jeder Monat Krankentagegeld gleich ein Monat weniger Basiselterngeld ist.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt einen Weg das alles zu umgehen? #schwitz

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Ich kenne mich damit nicht auch aber ist ja beim Muschu-Geld genauso. Du bekommst das von KK+AG die ersten 8 Wochen und diese 2 Monate werden ja auch quasi abgezogen vom Elterngeld. 🤷🏽‍♀️

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Gem. § 3 BEEG sind Einkommensersatzleistungen, wozu auch das Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung zählt, auf den Elterngeldanspruch anzurechnen.

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Letztendlich ist Krankentagegeld und Mutterschaftsgeld ja das gleiche und somit wird beides auf die 14 Monate Basiselterngeld angerechnet. Die 14 Monate zählen immer ab Geburt.

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Nur falls du das auch übersehen hast: Wenn du in deinen 5 Monaten Elternzeit Einkünfte aus deiner Selbständigkeit hast, wird das auch vom Elterngeld abgezogen, auch wenn du nicht arbeitest.

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Es ist eine Lohnersatzleistung.
Wenn du schon anderweitig Lohnersatz hast, wird das angerechnet.