Forderung Gutscheinrestwert

Hi zusammen.

Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrungen mit dem Thema machen können und hat einen Tipp.

Ich habe einen Gutschein mit Restwert (ca. 150€). Der Laden (Frisör) hat die Zweigstelle, von der der Gutschein ist, geschlossen, ohne Ankündigung.
Nach telefonischem Kontakt wurde angeboten, in den Hauptladen zu kommen (150km entfernt) und eine Haarverlängerung machen zu lassen, ansonsten würde der Gutschein verfallen.
Das wurde direkt abgelehnt, da nicht gewünscht.

Nach Recherche ist die Rechtslage eindeutig: wenn der Laden geschlossen wurde und NICHT insolvent ist, muss der Restwert ausbezahlt werden. Also ging ein Brief raus mit der Bitte um Aufklärung über den Restwert, Forderung der Auszahlung und einer Frist von 2 Wochen.

Jetzt zu meiner Frage: es wurde nicht auf den Brief reagiert - was ist denn nun der nächste Schritt? Direkt zum Anwalt? Nochmal ein Brief?

Danke fürs Lesen und eure Ratschläge und Erfahrungen :)

Bearbeitet von FrageGutschein
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Ich würde erst noch einen weiteren Brief schrieben (oder Mail) mit erneuter Fristsetzung und Androhung andernfalls einen Anwalt einzuschalten. Und gleichzeitig würde ich eine ganz miese Google-Rezension schreiben und mitteilen, dass du sie gerne löscht, sobald das Geld eingegangen ist.

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Ist der Gutschein explizit für die Zweigstelle? Oder lediglich auf Friseur XY? Dann wäre es wohl nicht richtig, dass du das Geld zurück bekommst.

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Es existiert eine Zweigstelle die du besuchen kannst…

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Der Gutschein war konkret für diese Zweigstelle ausgestellt.
Und selbst wenn nicht, wird ja keine "freie" Verwendung angeboten, sondern begrenzt auf Haarverlängerung, was nicht der eigentliche Zweck war..

Nochmal einen Brief oder eine Mail schreiben mit Verweis auf Anwalt klingt vernünftig, so werde ich es machen. Danke für den Tipp :)

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Hatten wir schon,gibt es Zweigstellen gelten die Gutscheine überall