3m nach der Geburt wieder schwanger(Elternzeit,Arbeitsgeber,Mutterschutz)

Hallo
Ich eröffne mal wieder einen Beitrag ich habe so viele Fragen bezüglich Mutteschutz,Elternzeit
Muss ich meinem Arbeitsgeber wieder informieren das ich schwanger bin
wie geht das mit Elterngeld oder Mutterschutz? Was muss ich eigentlich alles machen? Wemn muss ich alles über meine erneute ss informieren

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Du solltest deine Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beenden, also schriftlich den ag mitteilen, dass du die Elternzeit beendest. Dann bekommst du wieder dein mutterschutzgeld.

Hast du Basis Elterngeld oder Elterngeld plus? Wenn plus dann bei der Elterngeldstelle in Basis ändern, damit die kein bzw wenig Geld verloren geht.

Ansonsten läuft glaub ich alles normal, bei Fragen meld dich gerne per Nachricht!

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Hallo,
Ich bin 8 Monate später wieder schwanger geworden. Hatte mich das ganze auch gefragt...
Ich habe wie oben schon geschrieben meinen AG informiert, dass ich meine aktuelle elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes beende. Dann Mutterschutz für das neue baby nehme und dann erneut elternzeit nehme.

Bezüglich des neuen elterngeldes habe ich bei meiner elterngeldstelle nachgefragt weil ich dachte ich würde nichts bekommen. Bekomme aber für paar Monate 0 Euro berechnet und den Rest bekomme ich von meinem Gehalt vor der ersten Geburt. Kannst ja auch mal bei dir nachfragen... die haben mir dann exakt das nur geschickt, was ich ausfüllen muss.

Dazu musst du dann noch deine Krankenkasse informieren, aber dazu brauchst du ein Attest vom Frauenarzt.

Und dann halt ganz normal auch nach der Geburt wieder den Antrag für das Kindergeld beantragen (und halt auch Elterngeld, Standesamt...wie auch jetzt nach der Geburt).

Hoffe ich konnte dir etwas helfen :)

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Herzlichen Glückwunsch. 2 Kinder unter 2 sind anstrengend, aber finanziell ist es eigentlich die perfekte Entscheidung.

Da du sowieso gerade nicht arbeitest, brauchst du erstmal nichts überstürzen. Warte die 12 Wochen ab oder etwas mehr und gebe dann deinem Arbeitgeber Bescheid.
Wie schon geschrieben wurde, solltest du deine aktuelle EZ zum Beginn des neuen MuSchu beenden, damit du wieder das volle Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss beziehen kannst.
Solltest du EG+ für die aktuelle EZ geplant haben, wandel das jetzt zu Basis EG um.

Dein zweites EG wird die gleiche Höhe haben, wie dein jetziges, da zu 14 Monate EG-Bezug und MuSchu bei der Berechnung ausklammern lassen kannst. Zusätzlich kommen auf das Basis-EG bei Kind 2 nochmal 10% Geschwisterbonus.
Der Rest läuft bei K2 wie gewohnt.