Lohnsteuer während Elternzeit/Elterngeld

Kurze Frage ich mache demnächst wieder die Einkommensteuererklärung.Befinde mich seit 21.04.2022 in Elternzeit.Jeder von uns hat 0,5 Kinderfreibetrag.Ich beziehe Elterngeldplus.Muss ich mit einer größeren Nachzahlung rechnen?Lese im Internet überall Nachzahlung usw.

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Das kommt auf viele Faktoren an und wird dir hier keiner Pauschal sagen können. Mein Mann und ich sind in Steuerklasse 4/4 geblieben und kriegen immer eine Erstattung. Bei 3/5 kann es durchaus sein dass ihr nachzahlen müsst. Ich bin jetzt das 3. Jahr in Elternzeit und bei uns steht wieder ne Erstattung an. Wie aber schon gesagt das kommt immer auf euch individuell an, mit 4/4 ist ne Erstattung aber wahrscheinlicher als eine Nachzahlung und umgekehrt.

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Was ich dazu noch sagen muss wir sind unverheiratet ich bin Steuerklasse 1

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Achso, da kann ich dir leider nichts dazu sagen. Die Stiefmutter meines Mannes ist Steuerbeamte und die hat es uns so empfohlen aber wir sind auch verheiratet.

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Kommt drauf an, wie viel Steuern du schon gezahlt hattest im Jahr 2022. Du hast ja noch etwas gearbeitet.

Im Endeffekt musst du es dir so vorstellen - du hast für 3 Monate Steuern gezahlt. Danach hast du Geld bekommen, was übers Jahr gesehen sein zu versteuerndes Einkommen erhöht - hast darauf aber noch keine Steuern gezahlt. Daher kommt es häufig zu den Nachforderungen.

Da du nur sehr wenig in 2022 gearbeitet hast, musst du sehr wahrscheinlich zahlen. Kommt aber auch auf weitere Faktoren an wie Werbungskosten etc. Die ja wieder dein zu versteuerndes Einkommen verringern.

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Danke für die ausführliche Antwort ich lasse mich überraschen was anderes bleibt einem ja eh nicht über 😃

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Die Antwort ist so nicht korrekt, da Elterngeld steuerfrei ist. Es zählt lediglich zum Progressionsvorbehalt, aber der findet nur bei verheirateten Anwendung.

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Hallo, ich weiß nicht,ob es dir hilft,aber bei mir war das so: Bei k1 habe ich Januar/Februar komplett voll gearbeitet, ab dann Mutterschutz/Elternzeit. Ich habe in dem Jahr dennoch keine Steuernachzahlung gehabt, sondern soweit ich mich erinnere sogar eine Rückzahlung. Ebenfalls unverheiratet, Steuerklasse 1.

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Ich gehe davon aus, dass du vor der Elternzeit gearbeitet hast, oder? Entgeltersatzleistungen wie Mutterschaftsgeld und Elterngeld sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt und beeinflussen den Steuersatz. Beispiel: du hast 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen gehabt und 10.000 Euro Entgeltersatzleistungen erhalten. Die 20.000 Euro musst du dann mit dem Steuersatz von 30.000 versteuern. Da kann es dann eventuell zu einer Nachzahlung kommen.