Schwanger: Hilfe bei Finanzen/Anprüche??

Hallo ihr Lieben#winke

momentan beschäftige ich mich mit der Thematik Finanzen und blicke da absolut nicht durch. Was kann man denn nun beantragen, wann und wie wird das gehandhabt? Vielleicht könnt ihr mir da mehr helfen. Wohne in Brandenburg.

Ich bin mit dem Vater des Kindes zusammen, es ist sein zweites, mein erstes, jedoch wohnen wir noch getrennt und haushalten eigen. Da sich bisher leider keine 4 Raum-Wohnung finden lässt.
Er zahlt ab Geburt jeden Monat Unterhalt, solang wir noch nicht zusammen haushalten.

Ich habe 2 Jobs:
1. ist ein Minijob mit rund 200€ Netto und derzeit im BV (bekomme daher ganz normal den Lohn als Mutterschutzlohn)
2. ist eine Teilzeitstelle seit wenigen Wochen mit ca. 1200 Netto und werde da noch so lange arbeiten gehen wie ich kann (ET ist 12.10 und bis 6 Wochen vorher kann man ja noch unbedenklich arbeiten, wenn alles gut ist)

Und erhalte monatlich 290€ Halbwaisenrente noch zusätzlich.

Wie läuft das mit Elterngeld? Wie berechnet man das? Wie lang erhält man es? Wie mit Elternzeit? Muss man das beim AG beantragen oder wo?
Kann man sich selbst aussuchen wie lang? Ab wann zahlt der AG kein Lohn mehr? Was gibt es für Leistungen die man als Alleinerziehende beantragen kann? Hat da jemand eine Auflistung? Bin echt total überfordert mit diesen ganzen Wirr Warr.🥴 Gibt es evtl. auch Beratungsstellen die einen da sind über seine Ansprüche aufklären kann?

Bin dankbar für all euer Wissen.🍀

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Elterngeld ist 65% vom vorherigen Lohn. Du kannst entweder Basiselterngeld (10 Monate) oder Elterngeld + (22 Monate) beantragen. 8 Wochen nach der Geburt bekommst du noch Mutterschutzlohn.

Alleinerziehend bist du ja eigentlich nicht. Weiß also nicht, ob du hier etwas beantragen kannst.

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Danke sehr. Also bis 8 Wochen nach Geburt noch Lohn von beiden AG und ab der 9. Wochen nach der Geburt beide Löhne zusammengerechnet und davon 65%? ist das Elterngeld für entweder 10 oder 22 Monate, was ich dann bekommen würde?

So lang ich nicht mit meinem Partner, dem Vater des Kindes zusammen wohne müsste ich als Alleinerziehend eingestuft werden, so wurde es mir bisher überall gesagt. #kratz

Bearbeitet von jasmins.wunsch
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Dann muss er dir und dem Kind Unterhalt zahlen.
Wie lange läuft deine Rente noch?

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Du bist mit dem Vater zusammen, somit nicht allein erziehend.
Der Vater ist in erster Linie für euch zuständig in Form von Unterhalt

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So lange er nicht mit dem Kind im gleichen Haushalt lebt, kann er kein Elterngeld beziehen und damit hat sie Anspruch auf zwei Monate mehr Elterngeld.

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Ok, das stimmt.
Aber er muss Unterhalt zahlen.

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