Hallo in die Runde:
folgende Frage:
Während eines Beschäftigungsverbotes und während des Mutterschutzes hat man ja den ganz normalen Urlaubsanspruch, als wäre man normal beschäftigt in dem Moment. Paragraph 24 Mutterschutzgesetz. Soweit so gut.
Jetzt habe ich da mal doch eine Frage zu:
Wenn jetzt mein Mutterschutz zum Beispiel am 10.7. geendet hat - habe ich dann von diesem angefangenen Monat Juli den vollen Urlaubsanspruch von z.B. 2.5 Tagen bei 30 Tahen Urlaub oder nur ein Drittel? Zählt der angefangene Monat voll? Oder nur um so viel wie er angefangen hat?
Ich habe schon gegoogelt, komme aber nicht weiter. Habt ihr vll einen Paragraphen für mich?
Danke!
Urlaubsanspruch Mutterschutz
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Anspruch hast du nur für den angebrochen Monat. Dein Arbeitgeber kann es aber auch kulanter regeln.
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Falsch!
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Du hast natürlich für den vollen Urlaubsanspruch für den Monat, in dem der Mutterschutz endet. Der AG darf nur für volle Kalendermonate, die du in Elternzeit bist den Anspruch kürzen.
Somit ist die vorhergehende Antwort natürlich falsch.
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Gekürzt wird nur für volle Kalendermonate.
Ich hatte z.B. 2022 vom 3.9. bis 2.11. Elternzeit und davon wurde nur für Oktober der Urlaub gekürzt