Erzieherin. Wie berechnet sich das Elterngeld für Kind 2.

Hallo ihr Lieben,
Mein Sohn ist 10 Monate alt, ich beziehe Elterngeld plus und bin bis Januar 24 in Elternzeit.
Wir wünschen uns ein zweites Kind und ich frage mich gerade wie es mit dem Elterngeld abläuft. Kurz zur Vorgeschichte, ich bin Erzieherin und wurde mit meiner Schwangerschaft ab August 2021 ins sofortige Berufsverbot geschickt. Mein Sohn ist im Mai 2022 geboren
Wenn ich beispielsweise in der Elternzeit schwanger werden würde, wie oder anhand von was würde sich mein Elterngeld Anspruch berechnen? Hat jemand eine Idee oder ähnliche Erfahrungen?
Danke im Voraus 😁✨

1

Das Elterngeld würde wieder auf Grundlage des Einkommens der zwölf Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes berechnet werden. Dabei können maximal die ersten 14 Lebensmonate mit Elterngeldbezug ausgeklammert werden. Für diese Monate werden dann Monate von vor dem ersten Mutterschutz herangezogen.

Die Elternzeit kann auch nicht (bzw nur im Einvernehmen mit dem AG) beendet werden, um in ein Beschäftigungsverbot geschickt zu werden. Lediglich der Beginn des neuen Mutterschutzes wäre ein gesetzlich vorgesehener Grund. Damit würdest Du im Mutterschutz wieder den Arbeitgeberzuschuss in Höhe Deines ursprünglichen Entgelts erhalten.

Wenn Du jetzt schwanger würdest, käme Dein Kind vermutlich rund um Weihnachten. Mutterschutzbeginn vermutlich im November. Je nachdem, wie dann die genauen Daten liegen (Geburtstag des ersten Kindes, Mutterschutz Kind 2) dürften es aktuell drei Monate sein, die mit 0 in die Berechnung einfließen. Jeden Monat, den Euer zweites Kind später geboren wird, kommt ein Nullmonat dazu.

Alternativ kannst Du ab einem Termin Deiner Wahl (und mit Betreuungsmöglichkeit für Kind eins) Teilzeit in Elternzeit anmelden. Da sind bis zu 32 Wochenstunden möglich. Wenn Du dann schwanger wirst und wieder ins BV fällst, würden für das Elterngeld eben x Monate mit dem entsprechenden Teilzeitentgelt herangezogen. Je nachdem, wie viele Du dann schon gearbeitet hast.

2

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!☺️

3

Sprich das neue Elterngeld würde vom jetzigen Elterngeld berechnet werden?

weitere Kommentare laden