Unterhalt für 3. Ausbildung ?

Hallo,
Mein Sohn (19) hat seine erste Ausbildung als Polizeimeisteranwärter nach 1,5 Jahren abgebrochen. Dann hat er als Aushilfe bei einem Bestatter gearbeitet, wo er dann erneut eine Ausbildung angetreten ist. Nach 4 Monaten brach er das 2 mal ab. Nun wohnt er seit 7 Monaten bei seiner Freundin und arbeitet im Einzelhandel. Jetzt möchte er ab dem 1.8. sein Fachabi machen und dann Unterhält von uns kassieren.
Kann mir da jemand die rechtliche Lage erklären?

Vielen Dank im Voraus

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Was das Rechtliche anbelangt, da würde ich mich an einen Fachanwalt wenden.
Was aber die moralische Unterstützung/Begleitung des Sohnes anbelangt, da sehe ich euch komplett in der Pflicht.
Er ist 19 Jahre alt (da sind unzählige andere noch in der Schule und haben noch null Ahnung von ihrem künftigen Wunschberuf) und er hat in dem Alter bereits zwei Ausbildungen begonnen (und abgebrochen) welche ein grosses Mass an Reife und Belastbarkeit erfordern. Die wenigsten Halbwüchsigen verfügen bereits über die entsprechende Reife und Stabilität. In meinen Augen ist es Aufgabe der Eltern das Kind dabei zu unterstützen, realistische Ziele und Wege zu wählen um exakt das nun vorliegende Szenario zu vermeiden.
Ich musste eine meiner Töchter auch "sehenden Auges" in den Misserfolg laufen lassen, sie war volljährig und verschloss sich meinen Argumenten (mit sozialen Ängsten sich die grösste Uni auszusuchen in einem fremden Land). Dass sie jetzt ihren Ausbildungsweg gefunden hat ist für mich die Hauptsache, natürlich finanziere ich das gerne im Rahmen meiner Möglichkeiten.

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"...zwei Ausbildungen begonnen (und abgebrochen) welche ein grosses Mass an Reife und Belastbarkeit erfordern...."
Nunja, soooo pauschal würde ich das in dem Fall nicht sehen, da kommt es doch ganz stark auf die Gründe an und darauf, was man für Schlüsse zieht. Letzter sehe ich in dem beschriebenen Fall gar nicht. Es wird nichts von Berufsmessen, oder Tests oder Praktika oder was auch immer in dieser Richtung beschrieben, bei ZWEI(!!!) abgebrochenen Ausbildungen sollte schon dtingend etwas in dieser Richtung unternommen werden.
Rechtliches sollte man beim Anwalt erfragen.

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„Er ist 19 Jahre alt (da sind unzählige andere noch in der Schule und haben noch null Ahnung von ihrem künftigen Wunschberuf) und er hat in dem Alter bereits zwei Ausbildungen begonnen (und abgebrochen) welche ein grosses Mass an Reife und Belastbarkeit erfordern. Die wenigsten Halbwüchsigen verfügen bereits über die entsprechende Reife und Stabilität.“

Das hat etwas von „es gab 2 Leute die eine 6 geschrieben haben, also bin ich mit meiner 5 nicht der schlechteste“. Hier sollte man sich aber keine „Negativbeispiele“ zum Vorbild nehmen, sondern eher die Positivbeispiele.

Mit 19 hatte ich bereits mein Fachabi in der Tasche, war am studieren und unabhängig von meinen Eltern.
In dem Alter sollte man schon langsam mal wissen, wo der Weg hingehen soll und nicht von Ausbildung zu Ausbildung tingeln, besonders nicht wenn man die eine 1,5 Jahre gemacht hat und bei der anderen schon Erfahrung sammeln konnte und somit wusste, was auf einen zukommt.

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Generell müssen Eltern so lange Unterhalt zahlen bis die erste Ausbildung/Studium abgeschlossen ist. Da euer Sohn ja noch keine Ausbildung hat, würde ich also sagen, dass er Unterhalt fordern kann.
Allerdings wird sein Azubi Gehalt (wenn er eins haben sollte) meine ich angerechnet.

Würde mich da aber nochmal von einem Profi beraten lassen

Bearbeitet von J-R.
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Lese aber gerade auch folgendes:
„Auch wenn eine Ausbildung oder ein Studium abgebrochen und keine neue Ausbildung begonnen wird, besteht kein Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern. Hier sind junge Erwachsene verpflichtet, jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen und selbst für ihren Unterhalt zu sorgen.“

Ist also wirklich etwas kompliziert 😃

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Ja, das habe ich auch gelesen, ist alles irreführend. Im Fall der Fälle werden wir das vom RA prüfen lassen.

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Ja, das kann sein. Alleine mit diesen Angaben kann dies aber nicht beantwortet werden, vor allem nicht in einem Forum. Lasse dich bitte bei einem Fachanwalt für Familienrecht beraten.

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3 meiner Kinder haben mehrere Jahre gebraucht, bis sie genau wussten, was sie wollten. Alle 3 waren über 20,als sie mit dem Studium anfingen, welches dann auch passte. Nur eine Tochter ist jetzt 19 und hat direkt nach der Schule mit ihrem Studium angefangen, bei dem sie auch bleiben will.
In dem Alter wissen doch viele noch nicht genau, wohin der Weg gehen soll.

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Du hast doch seit dem Realschulabschluss deines Kindes gar keinen Unterhalt mehr gezahlt, bzw. warst du nicht unterhaltspflichtig, da dein Kind ein eigenes Einkommen hatte, welches deutlich über seinem Bedarf lag.

Nicht ganz unerheblich ist auch der Grund, warum dein Kind die Ausbildungen abgebrochen hat. Gerade die 1. Ausbildung war ja kurz vor ihrem Ende. Da fehlte ja nur noch ein halbes Jahr und die Prüfung.

Dass er immer sofort nach seinen abgebrochenen Ausbildungen sofort einen Aushilfsjob angenommen hat, spricht eher für, als gegen ihn.

Ein Fachabi ist außerdem nun keine 3. Ausbildung, sondern eben ein Fachabi.

Ich denke so einfach ist das nicht zu klären.

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Eine entfernte bekannte hatte das bei ihrer Tochter auch.
Sie wollte eine dritte oder sogar vierte Ausbildung machen und dafür Unterstützung von den Eltern, so hab ich das von ihr gehört...

Sie haben abgelehnt.

Drei Wochen später kam ein Brief vom Anwalt, wenn sie keinen Unterhalt bekommt, klagt sie ihren Pflichtteil ein...
Das ist erlaubt und hätte ihre Eltern ruiniert...

Also würd ich mir das echt überlegen und evtl mal einen Anwalt drüber schauen lassen...

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Den Pflichtteil wovon?

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Von ihrem Erbe.
Das kann man anscheinend zu Lebzeiten der Eltern verlangen.
Frag nicht wie, ihr Freund ist Anwalt.
Und es war wie ich meine, völlig rechtens, wenn das verlangt wird.
Keine Ahnung, aber meine Mutter war empört und hat uns Kindern erklärt, wir würden was erleben, wenn wir sowas machen...

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Unbedingt zum Fachanwalt gehen und dich beraten lassen.
Wer sagt den das er das Fachabi uberhaupt durchziehen wird, für mich scheint dein Sohn jemand zu sein der seinen schwanz sofort einzieht wenn es mal etwas schwieriger auf der Arbeit wird oder er seinen Kopf nicht durchgesetzt bekommt.

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Ich würde euren Sohn anbieten, dass er wieder bei euch einziehen kann und ihr ihm eine Unterkunft + Verpflegung statt Unterhaltszahlungen bietet.

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Ich würde euren Sohn anbieten, dass er wieder bei euch einziehen kann und ihr ihm eine Unterkunft + Verpflegung statt Unterhaltszahlungen bietet.