Fragen zum ärztlichen BV

Hallo zusammen,

Wisst ihr ob ein ärztliches BV bis zum Entbindungstermin ausgestellt werden darf?

Hattet ihr so einen ähnlichen Fall?

Lg

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Hi, warum bis zum ET? Man ist doch 6 Wochen vorher schon in Mutterschutz, deswegen würde es doch bis Beginn des Mutterschutzes reichen.

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Hi, genau das habe ich mir auch gedacht.
Danke dir :).

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Mein ärztliches BV ging bis ET, da man im Mutterschutz vor ET ja theoretisch arbeiten dürfte.

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Dürfte aber muss man nicht. Das obligt ja ganz dir, ob du arbeiten willst oder nicht. Der Arbeitgeber kann dich nicht zum arbeiten zwingen?

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Richtig. Aber wenn der AG Druck macht und die Schwangere nicht für sich einstehen kann, würde es zu Problemen kommen, wenn das ärztliche BV nur bis MuSchu-Anfang ausgestellt wäre.
Bei meinem AG würde es nicht vorkommen, aber es gibt ja auch die andere Sorte.

Achso, und außerdem geht es ja gerade beim ärztlichen BV nicht um wollen oder nicht wollen, sondern um medizinische Gründe. Und da wäre ein unter Druck setzen, weil man vor ET ja arbeiten dürfte in den letzten 6 Wochen ja absolut gegen die Intension des vorangegangenen BV. Wahrscheinlich also auch deswegen BV bis ET, damit keine Schwangere in so eine Situation kommt.

Bearbeitet von -egal-ist-88-
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Guten Morgen , bei mir stand damals auch bis zum ET
Lg