Ich bin seit letzter Woche offiziell im Mutterschutz (von meinem Vollzeit Hauptjob) und es sind noch ca. 5 Wochen bis zum errechneten Geburtstermin unseres Sohnes.
Nebenberuflich arbeite ich als (selbstständig) Hochzeitsfotografin und werde natürlich in den Monaten, in denen ich Basis Elterngeld beziehe keine Rechnungen schreiben.
Nur in dem Monat, in dem mein Partner Elternzeit nimmt und Elterngeld bezieht.
Normalerweise wäre nun eine Anzahlungsrechung in Höhe von ca. € 400,00 fällig für eine Hochzeit, die zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet.
Darf ich diese Rechnung während der Zeit im Mutterschutz ausstellen?
Ich beziehe ja erst in ca. 5 Wochen Elterngeld.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Einnahmen durch selbstständige Arbeit im Mutterschutz
Dein Mutterschutz geht bis 8 Wochen nach der Geburt, demnach denke ich hast du sogar noch länger Zeit Rechnungen zu stellen.
Der Elterngeldbezug beginnt in der Regel ja erst ab dem 3. Lebensmonat des Kindes. (Je nachdem natürlich welche Monate du beantragen wirst).
Meine Angaben sind natürlich ohne Gewähr.
Was ich in solchen Fällen immer super finde, es gibt so einen Elterngeld-Onlineservice, dieser kostet ab 90-180€ gestaffelt in verschiedenen Stufen, welche dir bei der Berechnung helfen, evt gibt's da auch Beispiele für Selbstständige auf was man zu achten hat.
Lg
Derzeit dürftest du eh noch freiwillig arbeiten.. Also derzeit darf auch eine Rechnung gestellt werden. Du bekommst ja auch eh noch mutterschaftsleistungen durch deinen AG und die Krankenkasse.
Also derzeitige Einnahmen haben nichts mit deinem elterngeldbezug zu tun, meine ich.
Hi, es gilt das Zuflussprinzip. Danach sind alle Einnahmen und Ausgaben, die während des Bezugszeitraums zu- oder abfließen, taggenau bei der Berechnung des Elterngeldes als Einkommen zu berücksichtigen. Dabei ist es unerheblich, das der Einkommenszufluss im Bezugszeitraum ggf. aus einer Erwerbstätigkeit vor bzw. vor Beginn des Bezugszeitraums resultiert.
Sprich egal wann die Leistung erfolgt ist, es kommt drauf an wann gezahlt bzw. bezahlt wird.