Elternzeit verlängern bis zum 2. Kind, Elterngeldberechnung?

Hallo zusammen,
wir erwarten im November unser zweites Kind, aktuell befinde ich mich in der Elternzeit Plus unseres erste Kindes die aber eigentlich im Juli zu ende geht. Ab September würde der Mutterschutz anfangen.

Jetzt ist die Frage, verlänger ich die Elternzeit um 2 Monate bis zum Mutterschutz oder bis zur Geburt oder in einer anderen variante? Was ist sinnvoll und was ist die Grundlage für die Elterngeldberechnung? 2 Monate lang arbeiten gehen kurz vor der Zielgeraden ist mir einfach zu stressig und würde ich gerne vermeiden.

Wenn ich jetzt 2 Monate verlänger, anhand welcher Daten wird das Elterngeld berechnet? Meinem Einkommen vor dem ersten Kind (also gleicher bezug wie jetzt) oder anders?

Soweit ich gelesen habe zählt die Elternzeit als "Erwerbstätig" aber aus den letzten 12 Monaten habe ich ja keine Lohnbescheinigungen. Ähnliche Themen habe ich gefunden https://www.urbia.de/forum/28-finanzen-beruf/5729173-elternzeit-verlaengern-bis-mutterschutz-2-kindes und auch bei offiziellen Stellen was Erwerbstätig bedeutet bzw dass es auch Elternzeit umfasst aber so 100% sicher was wie jetzt berechnet wird habe ich nicht gefunden

Wäre dankbar wenn mir jemand helfen könnte.

Viele Grüße

1

Ich meine mich zu erinnern, dass du nur 14 Monate vom EG ausklammern kannst. Alle anderen Monate werden mit 0€ berechnet.

Wenn ich das richtig im Kopf habe, bist du also zu spät dran um das selbe EG wie bei Kind 1 zu bekommen.

2

Du verlängerst am besten bis zum Tag vor dem Mutterschutz, dann bekommst du immerhin den gleichen AG Anteil zum Mutterschaftsgeld.
Dein 1. Kind ist im Juli/August 2021 geboren?

Dein Elterngeld wird aus den Monaten September 22 bis August 23 berechnet. Je nachdem wann Dein 1. Kind geboren wurde, könnten 1-2 Monate mit deinem Gehalt von vor dem 1. Kind mit einfließen und der Rest wird mit 0 Euro berechnet. Es wird also vermutlich nicht viel mehr als der Mindestsatz werden. Wenn du noch 2 Monate arbeiten gehst, kannst du das EG zumindest noch ein bisschen erhöhen. Das müsstest du mal in EG Rechner eingeben.

3

Ja, ich würde die Elternzeit bis 1 Tag vorm Mutterschutz verlängern. Du möchtest ja eh nicht arbeiten.

Elterngeld errechnet sich wieder aus den 12 Monaten vorm Mutterschutz.

Die Monate 15 bis Monat vor Beginn des Mutterschutzes fallen mit 0€ in die Berechnung Hinein, alles weitere, was bis 12 fehlt wird dann von vorm ersten Mutterschutz herangezogen.

Alle Informationen findest du im entsprechenden Gesetz.

4

Huhu,

Es gäbe da noch eine Möglichkeit.

Vielleicht möchtest du dir ja ein Kleingewerbe eröffnen und ein paar selbstgestrickte babysachen verkaufen oder andere schöne Dinge bei Etsy verkaufen (oder oder oder). Je nachdem wann dein 1. Kind geboren ist könnte sich das ziemlich auszahlen.

Wenn du jetzt ein kleingewerbe anmeldest, hättest du 1. die Möglichkeit in den 2 Monaten dir ein wenig dazu zu verdienen, um über die Runden zu kommen und 2. wird dann der Verdienst aus dem vorherigen Kalenderjahr(!) zugrunde gelegt, das wäre Januar - Dezember 22. hast du allerdings während dieser Zeit einen Elterngeld Bezug für ein Kind welches noch keine 15 Monate alt ist, wird auch dieses Jahr nicht zugrunde gelegt sondern das Jahr davor, sprich 2021. falls dein anderes Kind dann sogar noch unter 3 Jahren ist, erhältst du dann noch 10% Geschwisterbonus und kannst unter Umständen also mehr als beim 1. bekommen.

Falls du dir also vorstellen kannst ein kleingewerbe zu eröffnen und dir ein wenig etwas dazu zu verdienen, könnte sich das sehr positiv auf dein Elterngeld auswirken. Natürlich sollte man das nicht nur tun, um das Elterngeld zu erhöhen. Du musst aber nicht nachweisen, dass du Unsummen mit deinem Gewerbe eingenommen hast 😬