Beschäftigungsverbot?

Hallo ihr lieben,
Ich bin in der achten Woche Schwanger und hatte gestern ein Gespräch mit meinem Chef. Ich arbeite bei einem ambulanten Pflegedienst im Bereich Hauswirtschaft.
Vor drei Wochen hatte ich mit der Chefin gesprochen die mich sofort beurlaubt hat und sagte nachdem ich die Bescheinigung habe dann würde ich von der Firma aus ins Beschäftigungsverbot kommen.
Gestern beim Gespräch war das wieder verflogen. Ab nächster Woche soll ich wieder arbeiten. Mein Chef hat mir untersagt gewisse Dinge zu machen aber dennoch mache ich mir trotzdem Gedanken und stelle mich damit selbst völlig unter Stress. Ich hatte vor 6 Monaten eine Fehlgeburt und habe Angst das durch die Arbeit was passieren kann.
Mein Frauenarzt schickt nicht ins Beschäftigungsverbot. Wisst ihr ob man sich sonst wo melden kann zwecks Beschäftigungsverbot ?

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Weshalb genau soll denn wegen der Arbeit etwas passieren, wenn anscheinend dein Chef nach dem Mutterschutz gewisse Tätigkeiten bereits ausgenommen hat?

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Mir geht es ähnlich. Stationäre Jugendhilfe. Erst hieß es ich bekomme ein vollständiges, jetzt soll es vermutlich auf ein teilweises BV hinauslaufen. Ich habe Angst, dass in der Praxis dann doch gebeten werde "verbotene" Tätigkeiten auszuführen.

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Diese Angst verstehe ich total. Ich werde absolut nichts machen was ich nicht darf. Wenn die Klienten sich dann beschweren ist es nicht mein Problem. Lass dich nicht unter Druck setzen

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Veranlasse eine Gefährdungsbeurteilung. Dafür kommt in der Regel jemand vom gesundheitlichen Dienst dazu, dein AG ist dazu verpflichtet die durchzuführen. Wenn nicht kannst du dich an die Aufsichtsbehörde wenden.

Bearbeitet von Sternschnuppe90
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Die scheint der AG aber gemacht zu haben, denn das Ergebnis der GB ist in der Regel entweder die Umstrukturierung des Arbeitsplatzes (was ja geschehen ist), oder die Erkenntnis, dass dieser nicht umgestellt werden kann und daraus folgend BV (oder es passiert eben gar nichts weil kein Risiko).

An die TE: Der FA stellt ein BV nur aus, wenn es zwingende gesundheitliche Gründe dafür gibt. Sorgen machen oder dass der Betrieb keins ausstellt gehört nicht dazu. Allenfalls könnte er dich deswegen krankschreiben, auch da besteht aber mMn keine Veranlassung zu.

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Das mit der Gefährdungsbeurteilung habe ich nicht rausgelesen, weil da die TE ja eigl auch hätte bei sein müssen. (Meine 3.ss mit 3.x bv)

Ich weiß jetzt nicht wie ihr Aufgabenbereich aussieht. Aber bei der Hw hat sie ja nichts mit der pflegerischen Versorgung der Bewohner zu tun. Dann spricht so erstmal nichts für ein bv.
Aber dieses Gespräch muss schon erfolgen.

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Frauenarzt wechseln 😬 vorallem wenn du merkst das es dir psychisch durch deine Vorgeschichte so schlecht geht und du dich dauernd unter Druck setzt.
Ich verstehe dich, ich meine versuchen kannst du es ja und wenn dann alles gut bleibt, fällt die Anspannung vielleicht ab. Aber wenn das nicht so ist und du dauerhaft Angst hast oder eben einfach dich krass stresst und es dir dadurch richtig schlecht geht… Frauenarzt wechseln und versuchen eine BV zu bekommen.
Und lass dich niemals verunsichern von Leuten oder Ärzten die sagen : ach komm arbeiten gehen ist nicht so schlimm und psychische Belastung ist keine Belastung.
Psychische Belastung kann für jeden sehr schwer sein und leider verstehen das immer noch nicht so viele heutzutage..

Drücke dir die Daumen das alles gut läuft ♥️

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Sorry, aber manchmal habe ich echt Mühe solche Ratschläge zu verstehen.
Wenn der Frauenarzt aufgrund der Arbeit jemanden nicht ins BV schickt, ist das richtig so, denn dafür ist der AG zuständig und anscheinend wird nach dem Mutterschutz gearbeitet, sonst hätte man nicht gewisse Sachen gestrichen.
Also was genau hat man davon, wenn man den Frauenarzt wechselt?

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Wieso? Kein Frauenarzt darf ihr ein bv aussprechen. Auch nicht wegen einer voran gegangenen FG. Wenn es jetzt die 4./5. fg wäre….

Aber eine fg zu haben ist zwar nicht schön, aber auch nichts ungewöhnliches….

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Hallo,
ich kann dir natürlich nur erzählen, wie dies bei uns gehandhabt wird.
Bin selbst Pflegedienstleitung im ambulanten Pflegedienst (akt. im Beschäftigungsverbot).
Das Problem beim ambulanten Pflegedienst besteht vor allem ja darin, dass du alleine unterwegs bist und Patientenkontakt hast. Auch wenn du hauswirtschaftlich tätig bist. Deine Leitung bzw Chef müsste die dementsprechend eine Tätigkeit geben bei der du nicht mit Patienten in Kontakt kommst. Zudem ist es natürlich schwierig, selbst wenn dein Chef dir bestimmte Tätigkeiten untersagt hat, dies den Patienten begreiflich zu machen, dass du das eben nicht mehr machen darfst. Gerade in der Hauswirtschaft finde ich das schwierig, denn häufiges bücken und strecken sollte ja vermieden werden, dann das Tragen von größeren Lasten, darunter zählt nun mal auch der gefüllte Putzeimer, Autofahren ist ebenso ein Punkt, da muss man natürlich schauen wo du so rumfährst (Straßenverhältnisse etc) und zu guter Letzt gilt nach Mutterschutzgesetz auch das Verbot der Alleinarbeit, gut das kann man vielleicht ausklammern, da man hauswirtschaftliche Tätigkeiten ja mittendrin unterbrechen kann bzw beenden kann, sollte es dir nicht gut gehen. Eigentlich müsste man dir somit ein Aufgabengebiet im Büro geben.
An deiner Stelle würde ich nochmal mit deiner Leitung sprechen, leider kann nur der Betrieb dich ins Beschäftigungsverbot schicken. Dein Frauenarzt kann dir da nicht helfen, es sei denn natürlich du hättest gesundheitlich einen Grund für ein Beschäftigungsverbot.
Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen und mein Text war einigermaßen verständlich 😉

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Warum soll sie nicht mit Kunden in Kontakt kommen?
Sie macht ja nur Hauswirtschaft. Keine Pflege etc. Sie hat ja auch so Kontakte.

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Wie gesagt, bei uns wird das so gehandhabt. Es mag Dienste geben, die das ein wenig anders sehen.

Schlicht und ergreifend deswegen, weil man sich bei den Patientenkontakt zum Beispiel mit den aktuell umherschwirrenden Grippeviren anstecken kann.
Im privaten Umfeld ist das ja die eigene Entscheidung mit wem ich mich treffe und mit wem nicht.

Was hat das damit zu tun, ob Pflege oder Hauswirtschaft gemacht wird? Auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung sind die Kunden, Patienten, Klienten (wie auch immer man es nennen mag) anwesend.

Mir ist schon klar, dass viele ambulante Dienste genau damit argumentieren, dass ja keine Pflege gemacht wird sondern "nur" Hauswirtschaft.
Man kann ja leider nicht mal eben schnell einen Mitarbeiter ersetzen und in der hauswirtschaftlichen Versorgung wird dann oft den Kunden abgesagt, was dann zur Folge hat, dass dem Unternehmen schlicht und ergreifend Geld verloren geht. Trotzdem finde ich, und da bin ich zum Glück beim richtigen Arbeitgeber, dass man dieses Problem nicht über die Gesundheit der Schwangeren stellen darf.

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Guten Morgen 😊
Sowas kannst du auch mit deinem Hausarzt besprechen, vielleicht hat er einen Tip für dich oder kann dir helfen.
VG

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Warum genau möchtest du ein BV?

Dein Arbeitsplatz wurde ja anscheinend angepasst.

Falls du dazu aber weitere Informationen möchtest, dann kontaktiere die zuständige Aufsichtsbehörde, diese können dir da weiterhelfen.

Medizinische Gründe gibt es ja nicht für ein BV, sonst hätte deine FA gehandelt.

Ärzte-Hopping ist sinnlos.

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Hallo

Wenn dein AG dir einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz zuteilt, besteht kein Grund für ein Bv, warum auch?
Eine frühere Fehlgeburt ist kein Grund dafür.

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https://www.mutterschutz-rechner.de/branchen/ambulante-pflegedienste-und-die-anforderungen-des-mutterschutzes-7340

wenn die entsprechenden Punkte beachtet werden und du z.b. mehr Zeit (zwecks der Möglichkeiten zum ausruhen bekommst) kann eine Weiterbeschäftigung mutterschutzgerecht möglich sein.

Der Arzt ist für diesen Bereich nicht zuständig und auch nicht ausgebildet.

Die Alleinarbeit beim Fahren und Liegemöglichkeit ist ggf ein Knackpunkt wenn du bei Kunden unterwegs bist.
Besprich die Punkte mit der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Mutterschutz (meist das Gewerbeaufsichtsamt) die haben dazu auch eine beratende Funktion:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-den-mutterschutz-und-kuendigungsschutz/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz-informationen-der-laender-73648