Gekündigt trotz Schwangerschaft - noch keine Rückmeldung vom AG

Hallo meine Lieben,

ich wurde gekündigt und habe meiner Chefin mitgeteilt, dass ich Schwanger bin.
Sie wollte daraufhin eine Bescheinigung vom Arzt, wegen meiner Schwangerschaft.
Die habe ich ihr eingereicht.

Nun war ich beim Arzt und habe Beschäftigungsverbot bekommen.
Diese habe ich per Einschreiben an den AG verschickt, die sie auch erhalten haben.

Habe aber bis immer noch keine Rückmeldung erhalten.
Was muss ich denn nun tun? Wie lange habe ich Zeit, eine Anklage gegen die Kündigung zu erheben?
Wie sollte ich die Chefin erneut darauf aufmerksam machen?
Ich muss so gesehen bis zur Mutterschutz meinen vollen Gehalt bezahlt bekommen und die Kündigung muss zurückgezogen werden.

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Du hast nur 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Geh morgen sofort dort hin und tu es. Es liest sich, als würde dein AG versuchen alles auszusitzen. Wenn du nämlich die Frist zur Klageerhebung gegen diese Kündigung überschreitest ist die Kündigung wirksam!

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Mittlerweile hat sie am Freitag geantwortet. Per Mail kam eine Nachricht an, dass das Gehalt weiterhin bezahlt wird allerdings bekam ich nichts schriftliches und das Wort „Kündigung zurückziehen“ kam auch nicht vor.

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Dann direkt morgen zum Arbeitsgericht! Wenn du nämlich nicht innerhalb der 3 Wochen Frei Klage gegen die Kündigung einreichst wird diese wirksam!

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Du solltest sofort Kündigungsschutzklage einreichen, wenn die Kündigung nicht sofort zurückgenommen wird!
Sei dir aber bitte bewusst, dass im Arbeitsrecht auch in erster Instanz schon und unabhängig vom Ausgang selbst gezahlt werden muss, wenn du keine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht hast. Wenn nicht lohnt sich vermutlich erst nochmal ein Gespräch, denn das sind oft noch vor irgendeinem Gerichts- oder Schlichtungstermin vierstellige Summen.

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Das ist gut zu wissen. Danke, für die Info!

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Drei Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem dir die Kündigung zugestellt wurde. Also am besten heute noch Termin beim Anwalt und Klage einreichen oder selbst zu Gericht hin und "Klage zu Protokoll diktieren lassen", so nennt sich das offiziell.

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Dankeschön für den Tipp.