Nebenberufliche Selbstständigkeit während Elternzeit

Hallo ihr Lieben,

erstmal ein paar Eckdaten:

Ich arbeite seit 2018 in Vollzeit in einem Unternehmen.
Seit 2019 bin ich nebenberuflich selbstständig (Kleinunternehmer).
Diese Selbstständigkeit wurde mir damals auch schriftlich vom Arbeitgeber bestätigt und ich liege weit unter 20 Arbeitsstunden in der Woche.

Ich bin aktuell im Mutterschutz und wir erwarten unseren Sohn Ende April.
Wir haben uns dazu entschieden, dass ich 24 Monate im Elternzeit gehe, aber nur 12 Monate Basis Elterngeld beziehen werde.
Im zweiten Jahr Elternzeit möchte ich dann wie seit 2019 meine Selbstständigkeit unter 20 Stunden pro Woche ausüben.
Mein Freund wird während des ersten Jahres 2 Monate Elternzeit/Elterngeld in Anspruch nehmen.
In diesen zwei Monaten (in denen ich kein Elterngeld beziehen werde, sondern nur er), möchte ich gerne in meinem Kleingewerbe arbeiten.

Nun meine Fragen:

- Hat jemand von euch Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation?
Falls ja, hat bei euch alles gut geklappt?

- Da der Arbeitgeber die nebenberufliche Selbstständigkeit bereits 2019 schriftlich bestätigt/genehmigt hat, sollte es ja normalerweise keine Probleme geben oder meint ihr ich muss mir die Selbstständigkeit jetzt erneut genehmigen lassen?
Im Internet habe ich hierzu nur die Info gefunden, dass man das machen muss, wenn die Selbstständigkeit während der Elternzeit begonnen wird.

- Ich habe recherchiert, dass mich die Krankenkasse, wenn ich in meinem zweiten Jahr Elternzeit weiterhin unter 20 Wochenstunden liege, weiterhin als nebenberuflich selbstständig und nicht als Vollzeit selbstständig zählt und somit keine zusätzlichen Beiträge (von mir) gezahlt werden müssen.
Ist das so korrekt?

- Muss ich in dieser Konstellation sonst noch irgendetwas bestimmtes berücksichtigen/beachten was ich bisher übersehen habe?

Jetzt schon mal vielen lieben Dank für eure Hilfe!❤️

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Ich glaube du mußt darauf achten, WANN die die Gelder zu fließen aus deiner Selbstständigkeit damit das nicht verrechnet wird mit deinem Gewerbe.
Also angenommen du arbeitest im März und erhälst da kein Elterngeld, aber die Bezahlung kommt erst im Mai, wo du eigentlich schon wieder Elterngeld beziehst, könnte das problematisch sein.

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Danke für deine Antwort.❤️
Das werde ich berücksichtigen und meine Rechnungen mit Zahlungsziel „sofort netto“ schreiben.

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Warum willst du in den 2 Monaten kein Elterngeld beziehen? Damit verschenkst du ja 2 Monate.

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Ich hatte es so verstanden, dass einem, wenn der Vater mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt 14 Monate Elterngeld zustehen, die man sich auch beliebig (innerhalb der ersten 14 Lebensmonate) aufteilen kann.
Daher hätte ich ja dadurch, dass mein Freund zwei Monate nimmt nichts verloren oder meinst du das habe ich falsch verstanden?

Auf der Website des BMFSFJ habe ich hierzu gefunden:

„Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen.“

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Ihr könnt das Elterngeld parallel beziehen.

Wenn ihr die 14 Monate als 12 Monate nimmst du und 2 dein Partner aufteilen wollt. kannst du bis zum 12. Lebensmonat Basis-EG beziehen, wobei die min 8 Wochen Mutterschutz aufgrund des Mutterschaftgeldbezuges (+ Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) auf dein Basis-EG angerechnet werden.

Natürlich kannst du den EG-Bezug auch für 2 Monate unterbrechen und dann bis zum 14. Lebensmonat Basis-EG beziehen.

Allerdings musst du mit deinem Kleingewerbeeinkommen mit dem Zufluss der Einnahmen aufpassen. Wenn du etwas auf Rechnung arbeitest oder verkauft und es wird im Bezugszeitraum des Elterngeld bezahlt (Zuflussprinzip) wird es auf das EG angerechnet! Daher macht es ggf mehr Sinn das 1. Lebensjahr deine 12 Monate Basis-EG zu nehmen und danach mit dem Nebengewerbe wieder einzusteigen, ansonsten kann man da mit EG-Plus ggf eine Anrechnung verhindern,

Dein Partner kann seine 2 Basis-EG-Monate beliebig innerhalb der ersten 14 Monate nehmen.

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