Beamte: Familienzuschlag (Kind) nach Scheidung

Hallo ihr Lieben,

Vielleicht sind ja hier Beamte, denen es ähnlich geht oder jemand, der sich rechtlich auskennt.

Mein Ex-Mann und ich sind beide Beamte (Land Hessen) und seit Mai 2021 geschieden. Wir haben einen gemeinsamen Sohn (3,5), der bei mir lebt, seinen Papa aber sehr oft sieht und ein bis zweimal die Woche bei ihm übernachtet.

Ich erhalte das Kindergeld sowie den kinderbezogenen Familienzuschlag für unseren Sohn (zusammen monatlich ca. 450 Euro). Aufgrund dieser Zahlungen, meinem guten Gehalt und der super Unterstützung meines Ex verzichte auf den Unterhalt, den er ja eigentlich zahlen müsste.

Bisher waren wir uns in allem einig. Nun ist er plötzlich der Meinung, dass ich den oben genannten Betrag niemals komplett für unseren Sohn ausgeben würde und ihm davon auch etwas zustehe. Er droht mir damit, mich weniger zu unterstützen und fordert Kassenzettel und Nachweise für Ausgaben. Darauf gehe ich natürlich nicht ein und werde mich, wenn er damit weiter macht, rechtlich beraten lassen.

Nun wollte ich einfach mal nachhören, ob ich da rechtlich auf der sicheren Seite bin oder ob ihm gesetzlich vielleicht wirklich ein Teil des Familienzuschlags zusteht. Wir haben im Rahmen der Scheidung ja alles wahrheitsgemäß bei der Bezügestelle angegeben und sie haben sie Zahlungen im Anschluss auf mein Konto getätigt.

Freue mich auf euer Wissen, Erfahrungen und gerne auch Meinungen!

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Hallo

Nein, es steht ihm natürlich nichts vom Familienzuschlag zu. Er dürfte die Hälfte des Kindergeldes beim zu zahlenden Unterhalt abziehen.
Lass dich nicht erpressen. Wenn er so anfängt, würde ich ihm sagen, das du im Gegenzug dann den vollen Unterhalt einforderst.

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Nein, ihm steht davon nichts zu. Du erhältst das Kindergeld und euer Kind wohnt auch tatsächlich überwiegend bei dir. Damit ist die Sache klar.
Mit meinem Ex hab ich tatsächlich eine Regelung, dass er mir was zahlt (er Beamter, ich im TV-H, wo es eine Kinderzulage gibt mit nahezu identischen Regelungen wie für Beamte nur man bekommt weniger), aber unsere Tochter wird im Wechselmodell betreut, sodass wir gleichermaßen berechtigt wären, Kindergeld zu erhalten, aber es kann eben nur einer beziehen und da hieß es (falschlicherweise, wie ich inzwischen weiß), dass das nur derjenige bekommen dürfte, wo das Kind den Erstwohnsitz hat (weil davon ausgegangen wird, dass sich das Kind dort mehr aufhält... Das Wechselmodell existiert in Sachen Wohnsitz und Kindergeld gesetzlich quasi nicht) und den hat sie der Einfachheit halber bei Trennung bei ihm bekommen. Ich hab dann aber zu meinem Ex gesagt, dass ich nicht einsehe, dass ich garnichts von der Kinderzulage bekomme bloß weil wir damals den Erstwohnsitz unserer Tochter nicht geändert haben und sie leider keine zwei Hauptwohnsitze haben kann. Das hat er zum Glück verstanden einen Nachteil hab ich dadurch natürlich trotzdem, weil z.B. für Elterngeld beim nächsten Kind das Geld bei der Berechnung nicht dabei ist.
Ich weiß aber nicht inwieweit du einfach auf Unterhalt verzichten darfst.

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Die gleiche Diskussion hatten wir hier auch mal. Nein dein Ex hat keinerlei Ansprüche auf den Familienzuschlag, auch auf den dir geschuldeten Kindesunterhalt kann er nicht angerechnet werden (falls die Idee als nächstes käme).

Wenn dein Ex jetzt mit solchen schrägen Nummern kommt, würde ich auch den Unterhalt offiziell berechnen lassen und einfordern. Hälftiges Kindergeld wird abgezogen und sonstige "Großzügigkeiten" kann er dann einstellen. Aber dann hat wenigstens alles rechtlich seine Richtigkeit. Spätestens wenn euer Kind auszieht oder Bafög beantragen will, funktioniert der Unterhaltsverzicht eh nicht mehr.

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Ich sehe die Lage etwas anders als die bisherigen Antworten und finde die Polterei nicht gut.

Bezüglich Unterhalt kennt unser Rechtssystem bislang leider nur ein entweder oder und entsprechend werden Trennungsväter, die sich über das Mass des typischen Jedes-zweite-Wochenende-und-halbe-Ferien-Modell einbringen, systematisch benachteiligt.

Nach der Trennung erhälst du folgende Zuwendungen: Kindergeld, Familienzuschlag, LSK 2 - insgesamt also ca. 600 Euro

Er erhält folgende Zuwendungen: 0 Euro

Zusätzlich soll er dir eigentlich noch zu Dank verpflichtet sein, weil du ihm großzügigerweise den Unterhalt erlässt. Rein rechtlich würde dir zusätzlicher Unterhalt minus des hälftigen Kindergeldes zustehen. Rein rechtlich würde ihm aber auch das Wechselmodell zustehen und wenn er darauf pocht, dann würde er es durchbekommen. Ein richtiges Wechselmodell wäre für ihn kosten- und aufwandmässig kein großer Unterschied. Dann würden nämlich Vorteile durch Kindergeld, Familienzuschlag und LSK 2 aufgerechnet werden. Unterhalt würde nicht fließen bzw. falls du mehr verdienst als er, dann müsstest du ihm auch noch einen Ausgleich bezahlen.

Denkbar wäre auch, dass ihr das Betreuungsmodell komplett umdreht, er Kindergeld, Familienzuschlag und LSK 2 erhält und du ihm noch ein paar Hundert Euro an Unterhalt überweist. Schmeckt nicht, oder?

Bei eurem Betreuungsmodell fände ich es tatsächlich fair, wenn er einen finanziellen Ausgleich von dir erhält, z. B. das Kindergeld. Pragmatisch betrachtet kommt dich das billiger als das Wechselmodell.

Etwas ketzerisch: ihr könntet einen Babysitterlohn vereinbaren. Jede Stunde über das Jedes-zweite-Wochenende-und-halbe-Ferien-Modell wird von dir mit 14 Euro vergütet.

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Danke für deine Antwort.
Ich bin definitiv nicht die Art von Frau, die ihren Ex-Mann finanziell ausnutzen und fertigmachen will.
Es ist aber so, dass ich alle großen Kosten für unser Kind trage (beispielsweise Kindergartenkosten, Versicherungen, Kleidung, etc.).
Hinzu kommt, dass er sich von Kredit zu Kredit hangelt, Probleme mit Spielsucht hat und dennoch unbedingt das Haus halten will. Ich glaube also, dass sein plötzlicher Wunsch nach Geld eher seiner privaten Situation geschuldet ist und es ihm weniger darum geht, die Fixkosten für seinen Sohn damit zu decken. Wir waren uns ja drei Jahre lang einig.

Das Wechselmodell wäre bei uns nicht möglich, da er als Polizist im Schichtdienst arbeitet und dies an einem 100km entfernten Arbeitsplatz.

Ich sehe das insgesamt eigentlich ähnlich wie du und finde, dass Väter sehr oft schlecht dastehen, obwohl sie sich bemühen und viel Unterstützung zeigen. Aber in meinem Fall halte ich eigentlich für fair, wenn ich die Zahlungen für unseren Sohn erhalte, er aber keinen Unterhalt zahlen muss. Es geht mir auch viel um die Art und Weise, wie er das ganze plötzlich einfordert. Mit Drohungen und erzwungenen finanziellen Nachweisen kann ich nämlich so gar nichts anfangen.

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Oh je, das hört sich ziemlich übel an. Rein rechtlich bist du meines Wissens nach auf der sicheren Seite. Drohen und finanzielle Nachweise einfordern sind schon übel.

Deinen ursprünglichen Beitrag hatte ich anders aufgefasst, von daher meine Antwort.