Grunderwerbssteuer bei anteiligem Kauf

Mir gehören 15% einer Eigentumswohnung.
Nun möchte ich die restlichen 85 % von meiner Freundin abkaufen.

Muss ich dann die Grunderwerbssteuer auf den kompletten Kaufpreis oder auf den anteiligen Kaufpreis bezahlen?

Danke

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Die Grunderwerbsteuer zahlst du nur auf den Anteil den du neu erwirbst, also auf die 85%.
Auf die 15% hast du beim Erwerb damals ja schon Steuer bezahlt.
Falls ihr einen Kaufpreis vereinbart der unter dem Marktwert liegt, wird die Steuer übrigens trotzdem nach dem tatsächlichen Wert berechnet und nicht nach dem Kaufpreis (nur der Vollständigkeit halber, weil du meintest auf welchen Anteil vom Kaufpreis du Steuer zahlen musst).

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Das heißt ihr steht zusammen im Grundbuch?
Soweit ich weiß fällt dann gar keine Grunderwerbsteuer an. Das wäre ja ähnlich wie bei einer Scheidung, wo einer den anderen auszahlt und der dafür aus dem Grundbuch geht. Da fällt auch keine Grunderwerbsteuer an. Lass dich beim Notar beraten.

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Eine Vermögensauseinandersetzung im Rahmen einer Scheidung zählt zu den expliziten Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer. Genauso wie die Übertragung zwischen Ehepartnern oder in direkter Verwandschaftslinie (von Eltern auf Kinder).
Das hat aber nichts damit zu tun ob man vorher schon im Grundbuch stand.

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Ach krass, ich hätte echt gedacht, dass man ja beim gemeinsamen Kauf schon Grunderwerbsteuer bezahlt hat und wenn sich jetzt kur die Anteile ändern oder einer ganz raus geht, fällt es nicht nochmal an.
Übel, dass sich auch nach so kurzer Zeit der Staat erneut was holt.
Für so einen Fall macht es vermutlich Sinn erst eine GbR zu gründen und als GbR zu kaufen. Und dann einfach einen aus der GbR raus zu nehmen.

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Ja. Wir stehen beide im Grundbuch und sind nicht verheiratet.

Auf meinen Anteil von 15% habe ich 2019 bereits Grunderwerbssteuer bezahlt.

Für das Objekt haben wir damals (2019) 386.000 € bezahlt. Verkauft soll es jetzt zu einem Marktwert mit 410.000 €, wobei ich ja tatsächlich nur 348.500 bezahlen muss, da mir ja schon 15% gehören. Ergo müsste ich dann auch nur auf diesen Betrag Grunderwerbssteuer und Notar bezahlen. Alles andere wäre auch für mich unverständlich.

Ich frage deshalb so blöd, weil ich gestern ein Gespräch mit einem Kreditberater hatte, der mich entweder nicht verstanden hat, oder überhaupt keine Peilung hatte. Der hat nämlich behauptet ich müsse auf den vollen Preis die Steuer entrichten.

Jedenfalls weiß ich jetzt, wo ich nicht den Kredit abschließe.

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Du zahlst die Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis, der im notariellen Kaufvertrag steht. Damit hat Dein Finanzberater Recht und Du i h n nicht verstanden. ;-)

Und im Grundbuch stehen keine prozentualen Miteigentumsanteile. Es sind immer Bruchteile. Nur zur Info.

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Ich vermute, Ihr habt aneinander vorbeigesprochen, aber beide das selbe gemeint. Du zahlst die Grunderwerbsteuer auf 348.500, -. Der Betrag ist Dein jetziger voller Kaufpreis. Das wird er gemeint haben. Grüße gehen raus.