Elterngeld Überstunden

Hallo
Ich bin mir nicht sicher, wie folgendes gehandhabt wird:
Ich habe einen TZ Vertrag über 40 Stunden im Monat. Mein Chef hätte gerne gehabt, dass ich mehr arbeite aber da ich nicht sicher war ob ich das schaffe, habe ich angeboten ich könnte mehr arbeiten aber nur wenn es mir passt und der Vertrag sollte auf den 40 Stunden bleiben damit ich keine Verpflichtung habe, mehr machen zu müssen. So machen wir das jetzt seit ca einem halben Jahr und ich habe seitdem immer 60-80 Stunden im Monat geschafft. Diese Stunden werden als freiwillige Überstunden bezahlt.
Bald gehe ich wieder in Mutterschutz und anschließend in EZ. Wisst ihr, ob mein EG dann nur von meinem vertraglich vereinbarten Gehalt berechnet wird, oder ob auch das Geld aus den Überstunden zählt?

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Hat dein AG eine sondergenehmigung für so viele Überstunden?
Ich bezweifle, dass sich das im zulässigen rechtsrahmen beläuft, da du für 80 Stunden mehr als 10 Stunden am Tag gearbeitet haben musst, was man arbeitsrechtlich nicht darf und insbesondere was Arbeitsunfälle anbelangt echt schlecht für deinen AG laufen kann und für dich.

Ansonsten werden in der Gehaltsabrechnung aufgeführte sonderzahlungen wie Überstunden, weihnachtsgeld, urlaubsgeld oder auch ein Bonus nicht berücksichtigt.
Es kommt allerdings drauf an wie die Stunden deklariert sind in der Gehaltsabrechnung - als sonderzahlung oder als laufende Zahlung.
Dazu findest du aber auch recht viel bei google :)

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Für 8 Stunden im Monat muss keiner 10 Stunden,/Tag gearbeitet haben.

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Ach, ich hab die Woche gelesen 😅

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Ich kann dir zwar leider keine 100 %ige Rechtsauskufnt geben, bin aber sicher, dass das vertraglich festgelegte Gehalt ausschlaggebend ist und nicht die Überstunden.

Wäre eigentlich das Normalste.

LG

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Hallo, wenn die Überstunden monatlich gezahlt werden, müssten sie als laufendes Entgelt verbeitragt und versteuert werden. Die Zahlungen zählen dann mit zur Berechnung beim Elterngeld.

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Ja, sie werden monatlich bezahlt und natürlich zahle ich darauf Abgaben und Steuern. Sie stehen halt als separater Posten "Mehrarbeit" unter dem normalen Gehalt.

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Es kommt darauf an, wie sie verbeitragt und versteuert werden.
Als sonstiger Bezug oder als laufender Bezug?
Werden Sie als sonstiger Bezug bewertet, was nach deinen Angaben aber nicht richtig wäre, zählen Sie bei der Berechnung von Elterngeld nicht mit.

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