Verdienstausfall durch wegfall Sonn/Feiertagen und Nachtbereitschaft

Hallo zusammen,
wie aus der Fragestellung schon hervor geht, habe ich Sorge, dass wenn ich, was ja nicht vermeidbar ist, meine AG bzgl. meiner Schwangerschaft informiere, mir Teile meines Gehalts wegbrechen , da ich nicht mehr an Sonn/Feiertagen arbeiten kann und auch keine Nachtbereitschaften mehr machen darf.
Ist hier vllt jemand dem es ähnlich ging? Arbeite als HEP in einem Wohnhaus für Menschen mit geistiger Behinderung.
Ich könnte einwilligen, Sonn und Feiertage zu arbeiten, aber ich fühle mich nicht wohl dabei. Auf der anderen Seite sind es locker 300/350€ netto weniger jeden Monat da mir die Nächte und die Zuschläge fehlen.
Danke schonmal.

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Also ich verstehe es sowieso nicht warum man als Schwangere sonntags und Feiertags nicht arbeiten darf. Finde ich irgendwie blödsinnig.

Also wenn ich eh arbeiten kann, dann auch da. Oder seh ich das falsch?

Außer natürlich ich bin im BV und bin direkt raus.

Von daher würde ich es anbieten. Bei Nachtschichten würde ich drüber nachdenken und schauen wie fit du nachts bist. Mir ging es nachts meistens sehr schlecht und ich hätte dafür keine Kraft gehabt.

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Also das sind bei mir keine Nachtschichten sondern Bereitschaften, und ich kann da schlafen. Werde es aber nicht dürfen. Da sind die streng. Und das ist auch ok.
Mir geht es nur darum das mir das Geld fehlen würde. Hat da jemand Erfahrung ob es da einen Ausgleich gibt?

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Man bekommt aber in der Regel den der letzten 13 Wochen, also auch von den Zulagen.
Nur sind diese jetzt versteuert, aber das sind meistens (je nach Durchschnitt) kleine Verluste.
Aber ganz wegfallen tun sie nicht!

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Das heißt auch ohne BV bekomme ich den Durchschnitt? Also wenn ich im Gesetzlichem Rahmen arbeite? Dazu finde ich leider gar nichts im Netz.

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Ja, dir dürfen keine Nachteile entstehen.

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Warum fühlst du dich nicht wohl dabei?

Bearbeitet von Puschel74
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Dein Betriebsrat hat wirklich wenig Ahnung.
wie schon jemand schrieb, man bekommt den Durchschnittswert der Zuschläge der letzten 3 Monate (oder xy Wochen) vor Eintritt der Schwangerschaft!
(Also nicht ab Bekanntgabe der SS sondern vor ihrem Eintritt).
Die Zuschläge werden dann besteuert, zahlen dann aber dafür auch in die EG Berechnung mit rein.
Die nicht versteuerten Zuschläge davor zählen nicht mit rein.

Das weiß ich definitiv weil es bei mir genauso war.

Nachts darfst du übrigens (glaub ich zumindest) nicht arbeiten.
Sonn- und Feiertage schon, macht aber evtl wenig Sinn wenn du eh dir Zuschläge bekommst.