Hallo 🙋🏼♀️
Ich arbeite als Erzieherin und gehe sofort mit Bekanntgabe der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot.
Bis Februar 2024 bin ich in Elternzeit mit Kind 1.
Wenn ich zum Ende der Elternzeit wieder schwanger wäre, würde ich ja direkt von der Elternzeit wieder ins Beschäftigungsverbot gehen. Wie berechnet sich dann das Gehalt für das Beschäftigungsverbot? Habe einen Vertrag über 38,5 Stunden. Wäre ich dann wieder zu vollen Bezügen im Beschäftigungsverbot ?
Vielleicht hatte ja mal jemand die selbe Situation und kann mir weiterhelfen ☺️
Liebe Grüße
Einkommen Beschäftigungsverbot
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Du würdest dann im BV die regulären Bezüge aus Deinem dann gültigen Vertrag erhalten. Wenn es keine Vertragsänderung gibt, eben anhand Deines jetzigen Vertrages.
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Danke für deine schnelle Antwort ☺️
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Wenn es Zulagen und ähnliches gibt oder gab dann fliessen die auch im neuen BV wieder ein. Ansonsten im Prinzip wieder 13 Wochen von vor Beginn ersten Schwangerschaft + tarifliche /arbeitsvertragliche Lohnerhöhungen die inzwischen so angefallen sind...