Hallo zusammen,
aktuell arbeite ich Vollzeit in einer Führungsposition und bin nun schwanger.
Nach der Geburt möchte ich ein Jahr nicht arbeiten und danach wieder mit 30 Stunden einsteigen - voraussichtlich bis zum Schulbeginn des Kindes.
Was wäre nun besser?
Option 1: 3 Jahre Elternzeit und davon 2 Jahre Teilzeit in Elternzeit arbeiten
Option 2: 1 Jahr in Elternzeit gehen und danach einen unbefristeten Teilzeitvertrag anschließen
Gibt es außer dem besonderen Kündigungsschutz bei Option 1 einen Vorteil? Wenn ich wirklich bis Schulbeginn nicht Vollzeit arbeite, müsste ich ja nach den 3 Jahren neu verhandeln bzw. Teilzeit einreichen.
Inwieweit dürfte der Arbeitgeber mir bei diesen beiden Varianten das Gehalt kürzen? Oder bekomme ich in beiden Fällen anteilig 75%? Kann er die Führung in Teilzeit verbieten?
Die Gefahr mit einem normalen Teilzeitvertrag nicht mehr aufstocken zu können, sehe ich bei uns nicht als gegeben an.
Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.
Viktoria
Teilzeit in Elternzeit oder Teilzeitvertrag
Der Vorteil ist, dass du nach 2 Jahren wieder vollzeit arbeiten könntest, wenn du es musst, weil sich deine lebensumstände geändert haben, neben dem Kündigungsschutz. Dein AG muss schließlich keiner vollzeitstelle bei einem unbefristeten teilzeitvertrag mehr zu stimmen. Ich kenne das unter "teilzeit"falle und habe tatsächlich eine Kollegin, die deswegen den Job gewechselt hat. Auch wenn du es derzeit nicht als gegeben ansiehst, leben wir derzeit doch in einer Zeit der schnellen Änderungen.
Ich kann nur sagen, dass bei teilzeit in elternzeit bei mir nichts gekürzt wurde sondern es einfach prozentual runtergerechnet ist. Bei einem neuen Vertrag in teilzeit kann ich mir vorstellen, dass hier mehr Spielraum besteht. Du musst es ja jedoch auch unterschreiben ;).
Es gibt übrigens auch noch das Thema mit der brückenteilzeit. Darüber kannst du auch einen Teilzeitvertrag befristet bekommen. So hat es eine Kollegin gemacht. 2 Jahre teilzeit in elternzeit und dann 3 Jahre Brückenteilzeit.
Zur Führung in teilzeit - gibt es. Macht meine Teamleitung u.a. mit erst 32 und dann 35 Stunden. Aber ich kenne auch welche, die dann keine Führungsposition mehr hatten.
Vielen Dank für Deine Antwort.
Das Thema "Teilzeitfalle" ist mir bewusst. Durch den Karrieresprung habe ich allerdings das Glück, dass 75% meines jetzigen Einkommens mehr sind, als ich vorher mit 100% Vollzeit verdient habe.
Deswegen wäre der Anreiz, wenn ich den Teilzeitvertrag mit Führung zu diesen Konditionen bekomme, wieder auf 100% aufzustocken, sehr gering.
Das Thema Brückenteilzeit kenne ich so noch nicht. Da werde ich mich mal einlesen.
Auf jeden Fall Option 1. Du bist viel flexibler auch nochmal die Stunden innerhalb der EZ anzupassen, nach oben (bis zum erlaubten Maximum) oder eben nach unten wenn etwas mit der Betreuung nicht klappt.
Nach den 3 Jahren EZ kannst du dann je nach Betriebsgröße auch immer noch deinen Vollzeitvertrag behalten und eine Weile auf Basis des Teilzeitförderungsgesetz weniger arbeiten.
Das mit der Führungsposition ist so eine Sache. Wenn der AG das nicht will, dann wird er einen Grund finden, das Gehalt kann er dir aber nicht so ohne weiteres kürzen. Wenn du gut darstellen kannst, warum du die gleiche Verantwortung auch in ¾ der Zeit stemmen kannst, dann sollte der AG sich eigentlich darüber freuen. Denn er bezahlt weniger und vermutlich schaffst du das selbe. War übrigens der Grund warum ich dann den AG gewechselt habe. Ich mache jetzt in einer anderen Firma das gleiche wir vorher in 30 Std. zum selben Gehalt wie vorher Vollzeit. Ich sehe es nicht ein für die gleiche Leistung weniger Geld zu bekommen nur weil ich 2 Std. am Tag weniger im Büro bin und in den Sessel pupse (sorry). Für effizienteres Arbeiten bestraft zu werden - da hatte ich keine Lust zu.
Danke für Deinen Input.
Mit dem Teilzeitförderungsgesetz bin ich nicht vertraut. Das werde ich mir anschauen.
Meine Idee war, dass es leichter ist, bei meinen aktuellen Chefs, das Thema unbefristeter Teilzeitvertrag und Führung vertraglich abgesichert zu bekommen, als dann in 2-3 Jahren.
Sollte es einen Personalwechsel geben, kennt dann der neue Chef mich und meine Leistung nicht und ist eher geneigt, mir Steine in den Weg zu legen.
Prinzipiell bin ich der Meinung, dass die Stelle in Teilzeit möglich ist und traue es mir zu.
Dann besprich das bereits zum Eintritt in den Mutterschutz. Und wenn es da zu einer Vereinbarung kommt über die Führungsfunktion in Teilzeit, dann erwähne das mit der Bitte um Bestätigung in der Anmeldung zur Elternzeit.
Option 3:
2 Jahre Elternzeit, das 1. Jahr 0% arbeiten
Wenn du wieder anfangen möchtest, zu arbeiten: 7 Wochen vorher ankündigen mit der Anzahl Stunden, die du arbeiten möchtest. Die Arbeitszeit musst du dann mit dem AG vereinbaren.
Vor Ablauf der 2 Jahre solltest du überlegen, ob du weiterhin Elternzeit brauchst oder ob du sie später nimmst (2. Kind etc, Einschulung...). Ggf. 3 Monate vorher Antrag auf befristete Teilzeit stellen.
Danke für diese weiterer Option.
Ich dachte allerdings, dass ich die Elternzeit innerhalb der ersten 3 Jahre vor der Geburt festlegen muss. Oder ist dies falsch?
Damit könnte ich sie ja ohne Zustimmung des AGs nicht einfach verlängern.
Du musst dich für 2 Jahre festlegen. Für das 3. Jahr (oder ein Teil davon) kannst du dann die Elternzeit verlängern ohne das der AG ablehnen kann.
Daher häufig der Tip erstmal 2 Jahre anmelden, dann kann man immer noch weiterschauen wie sich das alles entwickelt hat.
Weiterer Vorteil bei TZ in Elternzeit, diese lässt sich vom Arbeitgeber nur mit dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (ab 15 Mitarbeitern), weiterhin ist danach eine Ablehnung der Weiterführung der TZ schwieriger, wenn diese sich doch organisatorisch in der EZ einrichten liess.
Einen Teilzeitantrag ausserhalb der Elternzeit kann der AG mit einfachen betrieblichen Gründen ablehnen.
Soweit der rechtliche Background