Hallo zusammen,
Ich hoffe jemand kann mir bei meinem Anliegen weiterhelfen.
Ich bin aktuell in Elternzeit. Da ich vorher der Geburt unseres Kindes freiwillig gesetzlich versichert war und mit dem Kindsvater nicht verheiratet bin, zahle ich aktuell 210€ monatlich Krankenkassenbeitrag (Mindesbeitrag).
Ich werde wieder arbeiten gehen wenn das Kind 16Monate alt ist- dieses Jahr September. Mein Jahresgehalt wird knapp über der Versicherungspflichtgrenze liegen (mit Sonderzahlungen gerechnet). Allerdings ist dieses Jahr ja nur anteilig und wir planen für nächstes Jahr ein weiteres Kind, heißt auch da erreiche ich die 66.600€ Grenze nicht aufs Jahr gerechnet sofern das mit dem Kind auch wie geplant klappt.
Wie wird denn bei Wiedereinstieg in den Beruf entschieden ob ich Pflichtversichert oder freiwillig versichert bin? Läuft das erst mal wie vor der Elternzeit als freiwillig versichert an oder wird vorher schon geprüft und entschieden basierend auf Annahmen?
Weiß das jemand verlässlich?
Je nachdem muss ich beim nächstes Kind ja wieder den Mindestbeitrag zahlen oder bin von diesem befreit.
Freiwillig oder Pflichtversichert nach Elternzeit
Ich glaub die Antwort kann ich mir selbst geben. Ich bin bei der Geburt meines letzten Kindes ja auch nicht von der freiwillig gesetzlichen Versicherung zur Pflichtversicherung gewechselt nur weil in dem Jahr in dem sie zur Welt kam, ich dann nicht die Grenze erreicht habe. Somit werde ich wohl wieder den Mindestbeitrag zahlen müssen.
Hallo, du rutscht erstmal automatisch in die Pflichtversicherung für das restliche jahr. Was jedoch sein wird, das du ab 01/24 wieder in die freiwillige rutscht. Das hängt mit dem Zeitpunkt der Prüfung und vorraussichtlichen zu erreichenden Jahresgehalt zusammen. I.d.R. wird dies immer am Jahresanfang geprüft.
„Hallo, du rutscht erstmal automatisch in die Pflichtversicherung für das restliche jahr.“
Das ist falsch!
Tja ist bei mir aber so gewesen! Und da ich in dem Bereich mal mitgearbeitet habe, hatten wir öfter solche fälle.
Ich war vor der Geburt meines ersten Kindes auch freiwillig gesetzlich versichert. Als das EG auslief, habe ich wieder ein paar Stunden gearbeitet und war dann pflichtversichert und habe von meinem Gehalt die normalen Beiträge bezahlt. Bin dann wieder in EZ gegangen und während dieser Zeit keine Beiträge bezahlt weil ich ja vorher pflichtversichert war.
Wirst du denn so viel arbeiten, dass du wieder über die Beitragsbemessungsgrenze kommst?
Ich werde zwar Teilzeit arbeiten, hab aber doch ein rechts hohes Gehalt. Wenn ich mein Monatsbrutto x 13,25 nehme, dann liege ich knapp unter der Grenze (13,25 Gehälter sind vertraglich geregelt). Mit der Erfolgs-Prämie die es die letzten Jahren immer gab, liege ich drüber. Die ist allerdings nicht im Vertrag fixiert. Ganz klar ist mir also immer noch nicht ob ich Glück habe oder nicht.. (bezogen auf Beitragszahlungen bei einem weiteren Kind).
Ich würde über die Zeit wenn du arbeitest und dann wenn du Beiträge selbst zahlen müsstest, schauen was am Ende übrig bleibt und ob es nicht aufs gleiche kommen würde, weniger zu arbeiten und dafür keine Beiträge zahlen zu müssen. Dann hättest du für's gleiche Geld mehr Zeit für's Kind
Ich war vor der EZ auch freiwillig gesetzlich versichert und bin es jetzt mit 30 Std. auch wieder, weil das Gehalt entsprechend hoch ist.
Aber was ich nicht verstehe: ist es nicht total egal ob du dann pflicht- oder freiwillig gesetzlich versichert bist? Sobald du sozialversicherungspflichtig arbeitest zahlst du ja deine Beiträge über das Gehalt und nichts mehr separat dazu?!
Es ist wegen dem weiteren geplanten Kind nicht egal. Wenn ich pflichtversichert bin, muss ich in der nächsten Elternzeit nicht mehr die 210€ Mindestbeitrag zahlen, freiwillig versichert schon.
Achso…. jetzt verstehe ich es. Ich musste mir da keine Gedanken machen weil ich verheiratet bin und mein Mann pflichtversichert ist. Daher war ich beitragsfrei in EZ versichert, da ich auch hätte familienversichert sein können.
Ruf mal bei deiner Personalabteilung an und kläre mit denen, dass du für dieses Jahr definitiv unter der Grenze bist und damit pflichtversichert bist (das reine monatliche Einkommen ist ja auch unter der Grenze). Ich hatte ein ähnliches Thema, meine Krankenkasse sagte mir, dass das Jahreseinkommen ausschlaggebend ist.
Arbeitgeber machen i. d. R. auf Basis des tatsächlichen Einkommens jährlich eine Prognose (am Ende des Jahres), ob man über die Versicherungspflichtgrenze kommt. Theoretisch könnte man also argumentieren, dass deine Prämie ja nicht Vertragsbestandteil ist und du somit erstmal im nächsten Jahr auf Basis deines Vertrages auch unter der Grenze bist und dann erst 2025 wieder in die Freiwillige rutschst, falls du diese Prämie bekommst.
Hatte ein ähnliches Thema: Ich hätte mich aufgrund dieser Prognose ab Anfang des Jahres freiwillig gesetzlich versichern müssen, habe aber auch Anfang des Jahres meine Schwangerschaft angezeigt. Habe dann unsere Personalabteilung dazu überredet, diese Prognose nach unten anzupassen. Waren nicht allzu begeistert darüber, aber ich hatte auch mit der Krankenkasse darüber geredet und mir wurde das so geraten, die Krankenkasse muss entsprechend dieser Prognose über das Jahreseinkommen pflicht- oder freiwillig versichern. Vielleicht klappt das so auch bei dir - drücke die Daumen!